Einige Verkehrsregeln für E-Scooter sind im April aber neu. Darauf solltet ihr achten.
Dank der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) vom Bundesverkehrsministerium dürft ihr E-Scooter seit dem Jahr 2019 ganz legal fahren. Allerdings gilt die Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h, zudem müsst ihr mindestens 14 Jahre alt sein. Einen Führerschein sowie einen Helm benötigt ihr nicht, beachtet aber, dass eine Versicherungsplakette nötig ist, wenn ihr im Straßenverkehr unterwegs seid.
Da die Zahl der E-Scooter und somit auch die (schweren) Verkehrsunfälle mit den elektrischen Rollern laut ADAC steigen, gelten ab April neue Verkehrsregeln. Was ihr beachten sollt, lest ihr hier.
E-Scooter dürfen auf Gehwegen abgestellt werden, sofern niemand behindert wird. Zudem gelten keine speziellen Parkverbote wie bei Fahrrädern.
Verboten sind die Roller allerdings auf auf Gehwegen, in Fußgängerzonen und entgegen Einbahnstraßen (außer mit Zusatzzeichen „Radfahrer frei“).
(Quelle: ADAC)