Dark Patterns im Internet nutzen Verhaltenspsychologie, um Nutzer zu manipulieren. Was das bedeutet und wie man sich schützen kann, erklärt die Verbraucherzentrale Bayern in Weiden.
Wir alle kennen sie: nervige Pop-ups, Cookie-Banner und verlockende Rabatte. Christine Stadler von der Verbraucherzentrale Bayern erklärt, dass solche manipulativen Designs, auch als Dark Patterns bekannt, uns zu Handlungen verleiten, die wir eigentlich nicht möchten. Dazu zählen aufdringliche Cookie-Banner, irreführende Hervorhebungen oder künstlich verknappte Angebote.
Dark Patterns beruhen auf Erkenntnissen der Verhaltenspsychologie und nutzen menschliche Entscheidungsprobleme aus. Ziel ist es, Nutzer zu unüberlegten Handlungen zu treiben, wie zum Beispiel das Akzeptieren von Cookies oder den Kauf vermeintlich knapp verfügbarer Produkte.
Problematisch sind besonders farblich hervorgehobene Buttons für Abo-Abschlüsse oder schwer auffindbare Kündigungsoptionen. Seit Juli 2022 sorgt ein neues Gesetz für mehr Transparenz: Webseiten müssen einen gut sichtbaren Kündigungsbutton anbieten.
Im Februar 2024 trat der Digital Services Act (DSA) in Kraft, der Betreibern von Plattformen verbietet, Nutzer durch Webseiten-Gestaltung zu täuschen oder zu manipulieren. Welche Dark Patterns tatsächlich illegal sind, bleibt jedoch den Gerichten überlassen. Die Datenschutz-Grundverordnung und die Verbraucherzentralen bieten schon jetzt Schutz gegen unlautere Geschäftspraktiken.
Sollten Fragen auftreten, steht die Verbraucherzentrale Bayern mit Rat zur Seite. Sie bietet Beratung per Telefon und Video-Call sowie per E-Mail an. Die zentrale Telefonnummer: 089/552794-0.