Wegen Trunkenheit im Verkehr musste sich ein 29-jährige Pole 2020 vor dem Amtsgericht München rechtfertigen. Das Gericht verurteilte ihn damals zu einer Geldstrafe inklusive Verfahrenskosten in Höhe von 1800 Euro. Die hatte er jedoch bis dato nicht bezahlt und erhielt deswegen einen Platz auf der Fahndungsliste der Staatsanwaltschaft München I. Beamte der Bundespolizei Waidhaus vollstreckten in der Nacht auf Mittwoch, 20. März, den Haftbefehl gegen den Mann bei einer Kontrolle an der A6 in Waidhaus. Da er bereitwillig seine Justizschulden bezahlt hatte, konnte er die im Haftbefehl angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe von 59 Tagen abwenden und blieb auf freiem Fuß.