Ein Mann, zwei Haftbefehle - auch für die Bundespolizei Waidhaus keine alltägliche Situation. Bei Grenzkontrollen erwischte sie den gesuchten 53-Jährigen.
Mit gleich zwei Haftbefehlen wurde der Mann gesucht, den Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus am Montag bei Grenzkontrollen an der A6 überprüften - und festnahmen, als er nach Deutschland einreisen wollte.
Den ersten Haftbefehl hatte das Amtsgericht Bad Oeynhausen im August 2023 erlassen. Der Mann war wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe in Höhe von 4800 Euro verurteilt worden, hatte seine Justizschulden aber nicht beglichen. Die Staatsanwaltschaft Bielefeld erließ daraufhin Haftbefehl gegen den 53-Jährigen.
Der zweite Haftbefehl stammte aus einem Urteil des Amtsgerichts Waldbröl von März 2022. Hier war der 53-Jährige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht zu einer Geldstrafe von 1000 Euro verurteilt worden. Auch in diesem Fall quittierte die Staatsanwaltschaft Bonn die mangelnde Zahlungsmoral des Deutschen mit einem Haftbefehl, wie die Polizei mitteilt. Da er seine Justizschulden in Höhe von insgesamt 5800 Euro noch bei der Bundespolizei Waidhaus begleichen konnte, blieb ihm die in den Haftbefehlen angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe von insgesamt 210 Tagen erspart. Der Mann konnte seine Reise anschließend fortsetzen.