Ämterdeutsch und Gendersprache: Wie wird's in Weiden gemacht? | Weiden24

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18.06.2024
Das Wort „Besucher” ist auf einem Schild in der Innenstadt mit dem Zusatz „:innen” versehen. (Bild: Marijan Murat/dpa)
Das Wort „Besucher” ist auf einem Schild in der Innenstadt mit dem Zusatz „:innen” versehen. (Bild: Marijan Murat/dpa)
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Das Wort „Besucher” ist auf einem Schild in der Innenstadt mit dem Zusatz „:innen” versehen. (Bild: Marijan Murat/dpa)

Ämterdeutsch und Gendersprache: Wie wird's in Weiden gemacht?

Das bayernweite Verbot, in Behörden zu gendern, betrifft auch den Landkreis Weiden. Wir fragen Behörden und einen LGBTQIA+-Verein zu ihrem Umgang mit gendersensibler Sprache.

Das Gender-Verbot beschäftigt auch die Oberpfalz: eine allgemeine Lösung scheint es nicht zu geben. Die einen sagen: Kommunikation solle „so klar und verständlich wie möglich” sein. Das erklärt ein Sprecher der Stadt Weiden. Werden nun andererseits Menschen, die sich weder als Mann, noch als Frau identifizieren, in der Beamtensprache ausgeblendet?

Auf Rückfrage bei der Stadtverwaltung Weiden berichtet ein Pressesprecher, es gebe „derzeit keine spezifischen Dienstanweisungen zur Verwendung von Gendersprache”. Jede Abteilung könne individuell entscheiden, „welcher Kommunikationsstil dem jeweiligen Sachverhalt angemessen ist”. Vorgaben gibt's auch an der OTH Amberg-Weiden nicht, „jeder macht es wie er es für richtig hält”, verrät eine Gleichstellungsbeauftragte. Entscheidet sich eine Abteilung an der Uni für gendersensible Sprache, wird dies geduldet und unterstützt. Dafür sorgt das ansässige Zentrum für Gender und Diversity. Doch sprachlich gleichbehandeln sei laut dem Rat deutscher Rechtschreibung auch ohne Genderstern, Doppelpunkt oder Binnen-I zu erreichen.

Möglich sind:

  • Geschlechtsspezifische Einzelformen („Antragstellerin“ oder „Antragsteller“)
  • Paarformen („Bürgerinnen und Bürger“)
  • Neutrale Ausdrücke („Beschäftigte“)

Liam Hentschel, Leiter von Equality Oberpfalz, engagiert sich für die regionale LGBT+-Community. Ziel seines Vereins ist der Abbau bestehender Vorurteile gegenüber Lesben, Schwulen, Bi-, Trans-, Inter- und Asexuellen sowie queeren Personen – was sagt er zum Verbot „Gendersensibler Sprache”?

„Ein Verbot für Sprache ist natürlich gänzlich übertrieben”, schreibt der 34-jährige Trans-Mann. Auch für ihn sehen aktuelle Sonderschreibweisen („Student_innen” oder „Lehrer*innen”) unübersichtlich aus und wirken im alltäglichen Sprachgebrauch kompliziert. Sein Verein versucht möglichst neutrale Formulierungen zu verwenden, soweit die deutsche Sprache es zulässt. Allerdings: Allein männliche oder weibliche Worte würden Menschen in „Schubladen stecken”. Hentschel kommentiert: „Dass das binäre System veraltet ist, sollte mittlerweile jedem klar sein.”

Infobox

Hintergrund

    (CSU) Innenministers Joachim Herrmann drängte das Kabinett letzten März zu einem bayernweiten Gender-Verbot für alle staatlichen und kommunalen Einrichtungen, so ein Pressebericht des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration.

    Verboten sind nun zum Beispiel Unterstriche, Gendersternchen, Doppelpunkte oder auch Binnen-Is im Schriftverkehr aller Beamten. Herrmann wiederum folgte einem Beschluss des Rats der deutschen Rechtschreibung von Dezember 2023, welcher feststellt: allen Menschen solle „mit geschlechtergerechter Sprache begegnet werden. Dies ist eine gesellschaftliche und gesellschaftspolitische Aufgabe, die nicht mit orthografischen Regeln und Änderungen der Rechtschreibung gelöst werden kann.”
    Gültig ist das Verbot seit dem 1. April 2024.

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