Der Schuldspruch kommt nicht überraschend: Ein 15-Jähriger aus dem Landkreis Neustadt/WN ist schuldig des Mordes und muss lange in Haft oder Psychiatrie. Dennoch beinhaltet das Urteil der Jugendkammer auch Überraschungen.
Schwere Stiefel, vermummte Gesichter: Die sechs Beamten machen Eindruck auf dem Gang im ersten Stock des Weidener Justizgebäudes direkt vor dem Schwurgerichtssaal. Hier sieht es an diesem Donnerstagmittag überhaupt ungewöhnlich aus: Der Zugang zu Weidens größten Gerichtssaal ist abgesperrt.
Viel zu sehen gibt es davor aber sowieso nicht. Der 15-jährige Angeklagte ist zum letzten Verhandlungstag seines Prozesses durch den Hintereingang ins Gerichtsgebäude gebracht worden. Ab 14 Uhr hört er hier den Urteilsspruch der Ersten Jugendkammer am Weidener Landgericht unter Vorsitz von Peter Werner: 8 Jahre und 6 Monate Haft, dazu wird die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik nach Paragraf 63 des Strafgesetzbuches angeordnet.
Der 15-Jährige aus dem Landkreis Neustadt/WN war seit 2022 Patient im Bezirksklinikum Regensburg, weil er mit einem Freund einen Anschlag auf eine Schule im Landkreis Neustadt/WN geplant hatte.
Im Herbst 2023 hatte er in der Klinik dann einen siebenjährigen Mitpatienten getötet. Die Tatwaffe: Ein Küchenmesser, das er von einem Besuch bei seinen Eltern geschmuggelt hatte. Vor der Tat hatte der damals 14-Jährige noch ein Bild auf Instagram gepostet – von sich mit dem Messer in der Hand und der Caption „Revenge” (Rache). Wofür er sich rächen wollte, darüber kann man als Außenstehender nur mutmaßen.
Das Gericht sprach in einer Pressemitteilung davon, dass der Junge den „Plan gefasst hat, seine länger bestehenden Tötungsfantasien” in die Tat umzusetzen. „Die Kammer geht davon aus, dass bei Tatbegehung die Schuldfähigkeit des Angeklagten aufgrund einer psychiatrischen Erkrankung im Sinne einer schweren anderen seelischen Störung erheblich vermindert war.”