Das müsst ihr zur Cannabis-Legalisierung wissen | Weiden24

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Ab 1. April soll in Deutschland Cannabis legal sein. (Bild: Oliver Berg/dpa)
Ab 1. April soll in Deutschland Cannabis legal sein. (Bild: Oliver Berg/dpa)
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Ab 1. April soll in Deutschland Cannabis legal sein. (Bild: Oliver Berg/dpa)

Das müsst ihr zur Cannabis-Legalisierung wissen

Am 1. April ist es so weit: Cannabis wird in Deutschland legal. Wir haben für euch die wichtigsten Fakten, die ihr zur Legalisierung wissen müsst.

Die Ampelkoalition hat sich vor kurzem auf eine Cannabis-Legalisierung geeinigt. In der Woche vom 19. Februar soll das Gesetz im Bundestag verabschiedet werden. Durch die Einigung der Ampelfraktionen gilt die Zustimmung aber als sicher. Der Bundesrat wird sich am 22. März mit der Legalisierung befassen. Ein Einspruch ist unwahrscheinlich. Dem Ganzen sollte also nichts mehr im Weg stehen. Das bedeutet: Ab dem 1. April kann in Deutschland höchstwahrscheinlich legal gekifft werden.

Das ändert sich durch die Legalisierung

Nach der Legalisierung dürfen Erwachsene ab 18 Jahren bis zu 25 Gramm Marihuana besitzen und mit sich führen. Des Weiteren dürfen 50 Gramm getrocknetes Cannabis in der Wohnung aufbewahrt werden. Der Besitz größerer Mengen bleibt weiterhin strafbar. Außerdem soll der Eigenanbau von bis zu drei Pflanzen erlaubt werden. Das Weitergeben der Droge an Minderjährige ist illegal.

Ab dem 1. Juli soll es nicht-kommerzielle Clubs zum gemeinsamen Anbau und zur Abgabe geben. Diese Vereine unterliegen zahlreichen Vorschriften und sollen kontrolliert werden. Es dürfen maximal 25 Gramm Cannabis pro Tag pro Person an die Mitglieder abgeben werden, insgesamt im Monat aber höchstens 50 Gramm (an unter-30-Jährige nur 30 Gramm). Zudem darf das Weed einen THC Gehalt von zehn Prozent nicht überschreiten. Cannabis-Fachgeschäfte wird es vorerst nicht geben, sollen aber in Zukunft getestet werden.

Regeln für den Konsum

Auch für den öffentlichen Konsum wird es zahlreiche Regeln geben. Kiffen wird beispielsweise in Sichtweite von Schulen, Spielplätzen, Kitas oder Jugendeinrichtungen im Umkreis von 100 Metern verboten sein. In Fußgängerzonen wiederum darf laut Gesetzentwurf zwischen 7 und 20 Uhr nicht konsumiert werden.

Cannabis im Straßenverkehr

Trotz der geplanten Entkriminalisierung darf man natürlich nicht bekifft Auto fahren. Allerdings soll das Bundesverkehrsministerium bis Ende März 2024 einen Grenzwert für den Cannabis-Wirkstoff THC vorschlagen. Bisher gilt ein striktes Verbot, unter dem Einfluss von Cannabis Auto oder Motorrad zu fahren. Es drohen Bußgelder, Fahrverbote, Punkte in Flensburg und der Führerscheinentzug.

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