AI can boogie: Wie KevKing279 mit KI Musik macht | Weiden24

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Kevin und der Bundespräsident. (Bild: Kevin König/exb)
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Kevin und der Bundespräsident. (Bild: Kevin König/exb)

AI can boogie: Wie KevKing279 mit KI Musik macht

Der Weidener Kevin König kombiniert künstliche Intelligenz und Musik. Texte generiert ChatGPT, Beats macht Suno. Effizient und trotzdem kreativ, findet er. So funktioniert das Ganze.

Dass KI mehr als nur dumme Fragen beantworten und seltsame Bilder generieren kann, beweist Kevin König aus Weiden. Der 31-Jährige studiert AI & Sustainable Technologies – und macht nebenbei KI-Musik. „Ich beneide niemanden, außer Sänger”, sagt Kevin. Er ist großer Fan von Apache und erinnert sich an ein Konzert, auf dem er war. „Beim Song Loser hat er mittendrin abgebrochen, weil er so emotional war. Die komplette Halle hat mitgesungen.” Diese Situation hat den 31-Jährigen tief beeindruckt.

Weil Kevin aber gar nicht singen kann und auch sonst mit Musik wenig am Hut hat, außer dass er sie gerne hört, nutzt er eben seine KI-Fähigkeiten für die Kunst. Die Texte schreibt ChatGPT. „Ich nehme den Prompt 'Schreib mir einen Song über...', dazu noch Details oder Keywords. Das ist dann super individuell”, erklärt er. Das Ergebnis sind Lines wie „Programmiern, Beats komponiern, kein Limit, Kreativität diffundiern”, „Doch ich kämpfe mich zurück, stark wie nie zuvor, das Höchstgewicht getragen, 160 war der Score” oder „Weiden24 – wir sind deine News-Crew”.

Die KI kann singen

Für die Musik nutzt Kevin die KI Suno. „Die baut Beats und Musik aus Samples zusammen, wie ein richtiger Produzent.” Man kann aus unzähligen Stilen und Vorlagen auswählen, alles personalisieren und schließlich die KI singen lassen. Klingt simpel. „Tatsächlich ist das aber gar nicht so einfach. Man muss immer wieder etwas ändern, wenn zum Beispiel die Aussprache nicht passt.” Das kann dann schon ein paar Stunden dauern, bis ein Song so läuft, wie Kevin es will.

In seinen Songs verarbeitet Kevin Persönliches wie den Tod seines Hundes oder den Struggle mit seinem Gewicht. Daneben produziert er aber auch Werbemusik und Jingles für Firmen und Vereine. Etwa für die Basketballer des TB Weiden oder auch für Weiden24. Oder zum Besuch von Präsident Steinmeier oder für Freunde, zum Geburtstag. „Ich habe so viele Ideen”, sagt Kevin, „und den Drang, sie voranzubringen.”

Doch ist es sinnvoll, sich die urmenschliche Fähigkeit zur Schöpfung von Algorithmen abnehmen zu lassen? Kevin findet schon. „Jeder hat die Chance, effizienter zu werden.” Er versteht die Sorgen, dass Jobs wegfallen könnten. „Ja, es gibt KI-Tools, aber die muss trotzdem jemand benutzen und den Aufwand betreiben”, sagt er.

Was ist mit Urheberrecht?

Kevin ist außerdem gerade dabei, sich rechtlich abzusichern. Damit er die Songs veröffentlichen darf, zahlt er für die Premium-Versionen der Tools. Kritisch könnte es aber bei den Stimmen werden, die die KI benutzt, denkt er. „Es entsteht ja eine Stimme. Nicht, dass es die schon gibt.” Kevin verweist auf den Streit zwischen OpenAI, der Firma hinter ChatGPT, und Schauspielerin Scarlett Johansson. OpenAI-CEO Sam Altmann hatte Johansson angefragt, die Stimme der neuen ChatGPT-Version zu werden, sie sagte jedoch ab. Am Ende klang die Sprachausgabe der KI aber doch sehr nach Johansson, sodass diese einen Anwalt einschaltete.

Auf Nachfrage erklärt die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte – kurz Gema: „Wenn ein KI-Modell mit urheberrechtlich geschützten Werken trainiert wird, kann es sich dabei um sogenanntes Text- und Datamining handeln, also automatisiertes Absuchen des Internets zur Sammlung von Informationen über Muster, Trends und Korrelationen.” In Deutschland ist das legal, außer man widerspricht der Nutzung. Die Gema hat für alle ihre Mitglieder bestimmt, dass das nur mit deren Zustimmung passieren darf. Zieht sich die KI also Daten aus den – doch sehr vielen – Songs, die Gema-geschützt sind, verletzt das das Urheberrecht, so die Gema.

Und andersherum: Hat Kevin das Urheberrecht auf seine KI-generierten Songs? „Ein rein KI-generierter Song ist nicht urheberrechtlich geschützt”, so die Gema. Allerdings schreibt Kevin individuelle Prompts und bearbeitet das Ergebnis. Das kann genug menschliche Beteiligung sein, um den Song trotzdem urheberrechtlich zu schützen. Und der Anbieter der KI-Tools hat keinen Anspruch auf das Urheberrecht, denn das „erfüllt üblicherweise nicht die dafür notwendige Schöpfungshöhe.”

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