Die Blue Devils Weiden müssen im Derby bei den Selber Wölfen und daheim gegen die Lausitzer Füchse auf Dominik Bohac verzichten. Der Verteidiger wurde für eine Aktion im Spiel gegen die Eisbären Regensburg nachträglich bestraft.
Der 2:1-Heimsieg der Blue Devils Weiden in der DEL2 vom Freitagabend gegen die Eisbären Regensburg hat ein unschönes Nachspiel: Devils-Verteidiger Dominik Bohac wurde am Samstag nachträglich vom DEL-2-Disziplinarausschuss für zwei Spiele gesperrt. Der 34-Jährige fehlt dem Neuling damit am Sonntag im nächsten Derby bei den Selber Wölfen und am kommenden Freitag beim nächsten Heimspiel gegen die Lausitzer Füchse.
Was war passiert? Bohac hatte zu Beginn des zweiten Drittels den Regensburger Marvin Schmid vor der Weidener Bank zu Fall gebracht, woraufhin dieser verletzt am Eis liegen blieb und nicht mehr weiterspielen konnte. Auf dem Eis wurde die Aktion Bohac' nicht geahndet, dafür wurde am Samstag nach Sichtung der Videoaufnahmen ein nachträgliches Verfahren gegen den Weidener Verteidiger eingeleitet und am Abend das Urteil verkündet.
Für Freunde von Sport-Anglizismen: Der Bohac-Tatbestand wird im Urteil als „Slew footing” bezeichnet, der Laie würde wohl eher von „aushebeln” sprechen. Die Urteilsbegründung im Wortlaut: „Bohac schiebt seinen Körper seitlich in den Gegenspieler. Dabei zieht er den Schläger vorn nach hinten und tritt unten mit dem linken Fuß das rechte Standbein des Gegenspielers nach vorn. Dabei hebt der Spieler Dominik Bohac sein Bein und sein Gegenspieler Marvin Schmid fällt schutzlos nach hinten.” Die Aktion des Weidener Verteidigers sei „rücksichtslos”, ohne Intention, „die Scheibe zu erlangen”, und mit der Inkaufnahme einer Verletzung des Gegenspielers erfolgt. Beim Urteil wurde eine Stellungnahme der Blue Devils Weiden berücksichtigt.
Dagegen hat der DEL-2-Disziplinarauschuss das Ermittlungsverfahren gegen den Regensburger Corey Trivino eingestellt. Der hatte den Weidener Elias Pul Mitte des dritten Drittels rüde in die Bande befördert und eine Spieldauerdisziplinarstrafe erhalten. Eine weitere „Disziplinarmaßnahme” sei hier aber „nicht erforderlich”, weil die „Strafe auf dem Eis ausreichend war”, hieß es in der Begründung weiter.