In Weiden kommt es immer häufiger zu ungeklärten Parkremplern. Wie ihr euch im Falle eines Unfalls richtig verhaltet, erfahrt ihr hier.
Es vergeht momentan kein Tag, an dem die Weidener Polizeiinspektion keine Parkrempler meldet. Dabei begehen alle, die einen Parkrempler verursachen und sich vom Unfallort entfernen, eine Fahrerflucht. Damit euch das nicht passiert und niemand auf einem Schaden sitzenbleiben muss, solltet ihr folgende Dinge beachten:
Falls ihr einen Schaden angerichtet habt, müsst ihr eine „angemessene Zeit” auf den oder die Fahrer*in des beschädigten Fahrzeugs warten, um die Versicherungs- und Personendaten auszutauschen. Wie lange, ist aber nicht vom Gesetzgeber festgelegt. In der Regel solltet ihr mindestens 30 Minuten warten.
Taucht der oder die Fahrer*in nicht auf, müsst ihr euch bei der Polizei melden. Sie können den oder die Besitzer*in des Autos ausfindig machen. Wer nicht wartet oder nicht die Polizei ruft, begeht nach Paragraf 142 Strafgesetzbuch eine Straftat wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort. Dabei kann eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren fällig werden.
Die Art der Fortbewegung spielt hier keine Rolle, sondern nur die Beteiligung am Unfall. Wenn Sie als Fußgänger oder Radfahrer einen Schaden verursachen, müssen Sie wie alle anderen Verkehrsteilnehmer am Unfallort eine „angemessene Zeit” warten, bis der Fahrzeugbesitzer kommt. Ist mit dessen Erscheinen nicht (mehr) zu rechnen, muss der Unfallverursacher die Polizei verständigen.
Bundesjustizminister Marco Buschmann hat vorgeschlagen, die Unfallflucht ohne Personenschaden nur noch als Ordnungswidrigkeit zu ahnden. Der Aufwand für die Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte würde so reduziert werden. Dafür könnte eine Meldestelle errichtet werden, bei der die Fälle mit Fotos des Schadens und Identifikation eingereicht werden. Dieser Vorschlag stieß jedoch auf viel Kritik.