Ein vergessener Reisepass kam einen Reisenden am Montag teuer zu stehen.
An der Grenzkontrollstelle Waidhaus wurde ein 32-jähriger Mann von der Bundespolizei festgesetzt, nachdem er lediglich einen abgelaufenen österreichischen Aufenthaltstitel vorlegte und keinen Reisepass bei sich hatte. Bei einer Überprüfung seiner Personalien stießen die Beamten auf einen Haftbefehl der deutschen Justiz. Der Mann war im Januar 2020 wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Geldstrafe von 800 Euro verurteilt worden, die er bislang nicht beglichen hatte. Noch vor Ort zahlte der Mann seine offenen Justizschulden. Da die österreichischen Behörden inzwischen die Verlängerung seines Aufenthaltstitels bestätigt hatten, durfte er anschließend seine Reise fortsetzen.
Die Bundespolizei weist darauf hin, dass für die Einreise nach Deutschland sowohl ein gültiger Reisepass als auch ein gültiger Aufenthaltstitel erforderlich sind. Werden eines oder beide Dokumente nicht mitgeführt, hat das die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen unerlaubter Einreise in das Bundesgebiet zur Folge.