Gericht verurteilt 24-jährigen Weidener wegen Besitz von Missbrauchsabbildungen | Weiden24

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vor 6 Stunden
Über 25.000 pornografische Dateien werteten die Ermittler auf dem Laptop und dem Handy des Angeklagten aus. Darunter fanden sie auch mehr als 200 Fotos und Videos, die sexualisierte Gewalt gegen Kinder zeigten.  (Symbolbild: Arne Dedert/dpa)
Über 25.000 pornografische Dateien werteten die Ermittler auf dem Laptop und dem Handy des Angeklagten aus. Darunter fanden sie auch mehr als 200 Fotos und Videos, die sexualisierte Gewalt gegen Kinder zeigten. (Symbolbild: Arne Dedert/dpa)
Über 25.000 pornografische Dateien werteten die Ermittler auf dem Laptop und dem Handy des Angeklagten aus. Darunter fanden sie auch mehr als 200 Fotos und Videos, die sexualisierte Gewalt gegen Kinder zeigten. (Symbolbild: Arne Dedert/dpa)
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Über 25.000 pornografische Dateien werteten die Ermittler auf dem Laptop und dem Handy des Angeklagten aus. Darunter fanden sie auch mehr als 200 Fotos und Videos, die sexualisierte Gewalt gegen Kinder zeigten. (Symbolbild: Arne Dedert/dpa)

Gericht verurteilt 24-jährigen Weidener wegen Besitz von Missbrauchsabbildungen

Ein Tipp aus den USA brachte einen 24-Jährigen aus Weiden vor Gericht. Der Vorwurf: Besitz und Weitergabe von Missbrauchsabbildungen. Nun verurteilte ihn das Schöffengericht zu einer Bewährungsstrafe.

Im Fokus des Prozesses vor dem Schöffengericht Weiden unter Vorsitz von Richter Hans-Jürgen Schnappauf stand ein 24-jähriger Mann aus Weiden. Über einen Hinweis des „National Center for Missing and Exploited Children“ (NCMEC) gelangten zunächst das LKA und anschießend die Kriminalpolizei Weiden an belastende Informationen gegen den Angeklagten.

Videos und Bilder per Telegram verschickt

Der Vorwurf: Im Dezember 2022 und Januar 2023 soll er an eine bislang unbekannte Person mehrfach Fotos und Videos, in denen sexualisierte Gewalt gegen Kinder zu sehen sein sollen, per Telegram verschickt haben. Bei einer anschließenden Hausdurchsuchung stellten die Ermittler sein Handy sicher, auf dem sie über 200 Dateien mit Missbrauchsdarstellungen fanden. Außerdem fand man bei ihm mehr als 25.000 pornographische Dateien.

Der Angeklagte zeigte sich vor Gericht von Anfang an geständig. Er gab an, dass sein Verhalten suchthaft gewesen sein könnte. Die Staatsanwaltschaft, vertreten von Sofie Huber, forderte eine Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung, während die Verteidigung maximal ein Jahr und drei Monate forderte. Schließlich verurteilte ihn das Gericht zu einem Jahr und fünf Monaten auf Bewährung.

Gravierende Auswirkungen auf Opfer

Zusätzlich muss er an sechs Suchtberatungsgesprächen teilnehmen und eine Geldstrafe von 2.400 Euro zahlen. Richter Hans-Jürgen Schnappauf betonte in seiner Urteilsbegründung die Schwere der Taten und die gravierenden Auswirkungen auf die Opfer.

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