Die Ampel ist zerbrochen, nun wird ziemlich sicher der Bundestag aufgelöst. Möglich macht das ein politisches Instrument: Die Vertrauensfrage. Doch was ist das überhaupt? Und was passiert, wenn der Bundestag aufgelöst wird?
Gut drei Jahre nach seinem Amtsantritt hat Kanzler Olaf Scholz (SPD) beim Bundestag die Vertrauensfrage beantragt, um eine frühe Bundestagswahl herbeizuführen. Er ließ den Brief heute wie geplant der Bundestagspräsidentin Bärbel Bas überbringen.
Der hat nur zwei Sätze: „Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, gemäß Artikel 68 des Grundgesetzes stelle ich den Antrag, mir das Vertrauen auszusprechen. Ich beabsichtige, vor der Abstimmung am Montag, dem 16. Dezember 2024, hierzu eine Erklärung abzugeben.”
Am Montag wird Scholz die Gründe für die Vertrauensfrage erklären, anschließend entscheidet das Parlament, ob die jetzige Regierung weiterhin so bleiben kann. Um das Vertrauen des Parlaments zu bekommen, müsste Scholz 367 Stimmen erhalten - die absolute Mehrheit aller Parlamentarier, auch „Kanzlermehrheit” genannt.
Ziemlich sicher wird Scholz keine Mehrheit bekommen. Dann hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier drei Wochen Zeit, den Bundestag aufzulösen und den Neuwahltermin, vermutlich den 23. Februar, festzulegen. Bis ein neu gewählter Bundestag aufgestellt wird, kümmert sich der alte weiter um die Bundestags-Geschäfte. Auch die Bundesregierung ist weiterhin im Amt.
Nach wochenlangem Streit um die Wirtschaftspolitik und darum, wo die Regierung die fehlenden Milliarden aus dem Bundeshaushalt hernehmen soll, hatte sich die Ampelkoalition Anfang November überraschend aufgelöst. Scholz hatte Finanzminister Christian Lindner (FDP) aus dem Amt gekickt und fast die ganze FDP war Lindner gefolgt.
Damit sind SPD und Grüne gerade alleine Regierungsparteien. Das Problem: Sie sind jetzt eine Minderheitsregierung. Um Anträge oder Gesetze durchzubringen, müssen sie so immer die Opposition – CDU, CSU, AfD, Linke und BSW – überzeugen und um deren Stimmen betteln.
Neben dem So-Weitermachen ist die andere Option eine vorgezogene Neuwahl. Regulär wäre erst im September 2025 Bundestagswahl gewesen, aber der Bundeskanzler hat eine Möglichkeit, schon früher ein neues Parlament aufstellen zu lassen: die Vertrauensfrage.
Nach Artikel 68 des Grundgesetzes kann der Bundeskanzler mit der Vertrauensfrage prüfen, ob er noch die Mehrheit des Bundestags hinter sich hat – entweder bei einem Gesetzentwurf oder ganz grundsätzlich.
Falls die Mehrheit der Abgeordneten nicht für den Antrag stimmt, kann der Bundeskanzler den Bundespräsidenten bitten, innerhalb von 21 Tagen den Bundestag aufzulösen. Dann gibt es gemäß Artikel 39 Neuwahlen innerhalb von sechs Wochen. Bis dahin bleiben die bisherigen Minister im Amt. Diejenigen, die zurückgetreten sind, bekommen Nachfolger oder Ersatzleute.