Polizei: Ruhige Lage nach Cannabis-Legalisierung | Weiden24

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Die Oberpfälzer Polizei beschreibt den Start der Cannabis-Legalisierung zum 1. April als „ruhig”. (Symbolbild: Sebastian Gollnow/dpa)
Die Oberpfälzer Polizei beschreibt den Start der Cannabis-Legalisierung zum 1. April als „ruhig”. (Symbolbild: Sebastian Gollnow/dpa)
Die Oberpfälzer Polizei beschreibt den Start der Cannabis-Legalisierung zum 1. April als „ruhig”. (Symbolbild: Sebastian Gollnow/dpa)
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Die Oberpfälzer Polizei beschreibt den Start der Cannabis-Legalisierung zum 1. April als „ruhig”. (Symbolbild: Sebastian Gollnow/dpa)

Polizei: Ruhige Lage nach Cannabis-Legalisierung

Die Oberpfälzer Polizei beschreibt den Start der Cannabis-Legalisierung zum 1. April als „ruhig” – wie erwartet. Zwei Anzeigen gab es trotzdem.

Unauffällig und ruhig – so beschreiben die bayerischen Polizeipräsidien den Start der Cannabis-Legalisierung. In der Oberpfalz habe es dennoch zwei Anzeigen wegen Verstößen gegeben, die laut eines Sprechers deutlich über den Mengenauflagen des neuen Gesetzes liegen.
So kontrollierten Polizisten in Velburg (Landkreis Neumarkt) am Ostermontag einen Mann, der mit Cannabis über der gesetzlich erlaubten Mindestmenge unterwegs war – er hatte angegeben, das Cannabis aus Tschechien eingeführt zu haben. „Das war vor der Legalisierung genauso verboten wie jetzt”, erklärt ein Sprecher der Oberpfälzer Polizei auf Nachfrage von Oberpfalz-Medien. Die Polizisten hätten aber mit dieser ruhigen Lage gerechnet. „Rein praktisch kann es aktuell ja noch kein legales Cannabis geben”, erklärt der Sprecher weiter. Er verweist auf die Information einer Anbauvereinigung, die mit der ersten „legalen” Ernte im Herbst rechnet – bis dahin bleibe die Lage abzuwarten, so der Sprecher.

„Wird sich einspielen müssen“

Aus München heißt es, bislang seien dort „keine Verstöße im Zusammenhang mit dem CanG zu verzeichnen”. Andere bayerische Präsidien konnten am Dienstag zunächst keine genaueren Angaben zu konkreten Verstößen gegen Abstands- oder Mengenauflagen machen. Den jeweiligen Pressestellen seien keine besonderen oder herausragenden Fälle bekannt. „Das wird sich erst einmal alles einspielen müssen”, sagte ein Sprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord. Auch einen Überblick über Kontrollen gebe es derzeit nicht. In Oberfranken habe es bereits welche gegeben, sagte ein Sprecher des dortigen Polizeipräsidiums. Andere Präsidien gehen ebenfalls davon aus, dass in ihren Zuständigkeitsbereichen schon Menschen kontrolliert wurden. Solche alltäglichen Kontrollen würde den Pressestellen allerdings nicht immer gemeldet, heißt es aus Schwaben und Mittelfranken. „Wie hoch und belastend das Aufkommen generell ist, ist nach einem Tag zu früh zu sagen”, sagte ein Sprecher des Polizeipräsidiums Mittelfranken.

Weiterhin tabu für Jugendliche

Seit dem 1. April sind der Besitz, private Anbau und Konsum bestimmter Mengen Cannabis für Erwachsene erlaubt. Erwachsene dürfen in der Öffentlichkeit bis zu 25 Gramm der Droge mit sich führen, zu Hause sind maximal 50 Gramm erlaubt. Außerdem sind drei Cannabis-Pflanzen im Wohnbereich gestattet.
In der Öffentlichkeit darf gekifft werden, aber nicht in der Nähe von Kindern und Jugendlichen, Schulen, Kitas, Spiel- und Sportplätzen und am Tage auch nicht in Fußgängerzonen. Für junge Leute unter 18 Jahren bleibt Cannabis tabu.

(mit Material der dpa)

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