Nicht zum Referendariat zugelassen: Klimaaktivistin geht gegen Freistaat vor Gericht | Weiden24

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vor 3 Tagen
Die Klimaaktivistin Lisa Poettinger geht gerichtlich gegen ihren Ausschluss vom Referendariat vor. (Archivbild) (Bild: Peter Kneffel/dpa)
Die Klimaaktivistin Lisa Poettinger geht gerichtlich gegen ihren Ausschluss vom Referendariat vor. (Archivbild) (Bild: Peter Kneffel/dpa)
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Die Klimaaktivistin Lisa Poettinger geht gerichtlich gegen ihren Ausschluss vom Referendariat vor. (Archivbild) (Bild: Peter Kneffel/dpa)

Nicht zum Referendariat zugelassen: Klimaaktivistin geht gegen Freistaat vor Gericht

Eine angehende Lehrerin wird nicht zum Referendariat zugelassen. Nun beschäftigt die Entscheidung des bayerischen Kultusministeriums die Justiz.

Der Ausschluss von Klimaaktivistin Lisa Poettinger vom Referendariat in Bayern wird zum Fall für die Justiz. Wie das Verwaltungsgericht München bestätigte, stellte Poettingers Anwältin am Montag, dem Tag des Dienstbeginns für die neuen Referendarinnen und Referendare im Freistaat, Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf eine vorläufige Zulassung.

Der Antrag sei dem Freistaat als Antragsgegner übermittelt worden, sagte ein Gerichtssprecher. Das Gericht wolle „nach Möglichkeit zeitnah“ über den Antrag entscheiden. 

Ministerium: Klimaaktivismus nicht der Grund für Verweigerung

Poettinger ist Mitglied in der Gruppe „Offenes Antikapitalistisches Klimatreffen München“, welche der bayerische Verfassungsschutz als linksextrem einstuft. Sie hatte sich auch wiederholt an Protesten für mehr Klimaschutz engagiert - hierzu laufen noch offene Verfahren gegen sie.

In einer früheren Stellungnahme hatte Poettinger Auszüge aus dem Schreiben des Ministeriums zur Begründung der Entscheidung veröffentlicht: „Nochmals und ausdrücklich sei konstatiert, dass Ihnen Klimaschutz per se nicht zur Last gelegt wird“, hieß es darin demnach. „Insbesondere sei betont, dass sich nach Erkenntnis des Verfassungsschutzes linksextremistisches Handeln und Engagement für den Klimaschutz nicht ausschließen, sondern, ganz im Gegenteil: Es ist nicht ungewöhnlich, wenn im Einzelfall – wie bei Ihnen – beides Hand in Hand geht.“

© dpa-infocom, dpa:250218-930-378669/1

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