Am 1. November ist Allerheiligen. Für die meisten ein arbeitsfreier Tag. Ein Feiertag. Aber ein sogenannter stiller Feiertag. Hier gelten besondere Regeln. Aber was heißt das für die Weidener?
Bayern zählt zu den katholisch geprägten Bundesländern. Damit ist der 1. November alljährlich ein gesetzlicher Feiertag. Heuer fällt Allerheiligen auf den Samstag. Und es gelten besondere Regeln für den sogenannten stillen Feiertag. Auch in Weiden.
Wie das Ordnungsamt der Stadt mitteilt, sind an diesem Tag öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen verboten, „wenn der diesem Tage entsprechende ernste Charakter nicht gewahrt ist”. Diese Beschränkung gelte am 1. November von 2 bis 24 Uhr. Konkret heißt das: Tanzverbot in Discos ab 2 Uhr nachts. Der Betrieb von Spielhallen und Wettbüros pausiert. In Gaststätten dürfen Geld- und Warenspielgeräte nicht bedient werden. Unzulässig sind obendrein öffentliche Tanzveranstaltungen, Darbietungen in Nachtlokalen bis hin zu einer „nicht diesen Tagen entsprechende(n) Musik in Diskotheken”, heißt es im Amtsblatt.
Generell gilt hier wie da bayerisches Gesetz: Auf laute Musik ist zu verzichten. Ebenso auf öffentlich bemerkbare Arbeiten, die die Feiertagsruhe beeinträchtigen können. Das letzte Mal vor der Winterpause Rasen zu mähen etwa, wäre eine schlechte Idee. Geschäfte sind bis auf wenige Ausnahmen wie Bäckereien, Konditoreien oder Blumenläden geschlossen. Auch Sportveranstaltungen sind am Vormittag verboten. Museen oder Ausstellungen aber dürfen öffnen. Das Keramikmuseum in Weiden etwa kann von 11 bis 17 Uhr besucht werden.
Entsprechend dieser Regelung spielt das Polizeiorchester Bayern sein Benefizkonzert am Freitag, 31. Oktober, um 19.30 Uhr in der Max-Reger-Halle. Die Bayerische Witzemeisterschaft wiederum beginnt dort erst am Sonntag, 2. November. Dazwischen an Allerheiligen gibt es eine bewusste Lücke im Veranstaltungskalender.
Allerheiligen ist vor allem ein christliches Fest, mit dem der „Totenmonat” November beginnt und bei dem Christen grundsätzlich aller Heiligen gedenken. Einst wurde es am ersten Sonntag nach Pfingsten gefeiert. Papst Gregor IV. verlegte den Feiertag im 8. Jahrhundert auf den 1. November, auch um den Gedenktag im Herbst eher mit der Vergänglichkeit der Natur in Verbindung zu setzen. Heute gilt Allerheiligen in der breiten Bevölkerung eher als Gedenktag für alle Verstorbenen.
Neben Allerheiligen gibt es im November noch weitere stille Feiertage. Das sind: der Volkstrauertag, der Totensonntag sowie der Buß- und Bettag.