Bundespolizei Waidhaus stoppt Moldauer mit gefälschtem rumänischem Ausweis | Weiden24

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Die Bundespolizei stoppt bei Grenzkontrollen an der A6 bei Waidhaus einen Moldauer mit gefälschtem rumänischem Ausweis.  (Bild: Bundespolizei)
Die Bundespolizei stoppt bei Grenzkontrollen an der A6 bei Waidhaus einen Moldauer mit gefälschtem rumänischem Ausweis. (Bild: Bundespolizei)
Die Bundespolizei stoppt bei Grenzkontrollen an der A6 bei Waidhaus einen Moldauer mit gefälschtem rumänischem Ausweis. (Bild: Bundespolizei)
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Die Bundespolizei stoppt bei Grenzkontrollen an der A6 bei Waidhaus einen Moldauer mit gefälschtem rumänischem Ausweis. (Bild: Bundespolizei)

Bundespolizei Waidhaus stoppt Moldauer mit gefälschtem rumänischem Ausweis

Bei Grenzkontrollen an der A6 bei Waidhaus haben Bundespolizisten einen Moldauer mit einem gefälschten Ausweis festgenommen. Dem Mann wird versuchte unerlaubte Einreise und das Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen vorgeworfen.

Bei der Kontrolle eines rumänischen Reisebusses entdeckten Beamte der Bundespolizei Waidhaus eine rumänische Identitätskarte im Gepäck eines 41-jährigen Moldauers. Als sich der Mann mit seinem moldauischen Reisepass auswies, stutzten die Beamten. Der Ausweis war gefälscht, heißt es im Polizeibericht. Auf Nachfrage der Polizisten gab der Mann an, den moldauischen Reisepass nur für die Einreise in die Bundesrepublik benutzt zu haben. Die gefälschte rumänische Identitätskarte wollte er seinem Arbeitgeber in Frankfurt am Main vorlegen. Mit der Karte wollte er eine europäische Staatszugehörigkeit vortäuschen, um so eine langfristige Beschäftigung zu bekommen.

Die Bundespolizisten durchschauten den Täuschungsversuch und nahmen den 41-Jährigen fest. Die Bundespolizei ermittelt nun wegen versuchter unerlaubter Einreise und Verschaffens falscher amtlicher Ausweise und verweigerte dem falschen Rumänen die Einreise nach Deutschland.
Moldauische Staatsangehörige können mit ihrem Reisepass ohne Visum oder Aufenthaltstitel für drei Monate innerhalb eines Bezugszeitraums von sechs Monaten in den Schengen-Raum einreisen und sich dort aufhalten. Eine Arbeitsaufnahme in Deutschland ist jedoch nur mit einem Visum oder einem Aufenthaltstitel möglich.

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