Ämterdeutsch und Gendersprache: Wie wird's in Amberg gemacht? | Weiden24

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Das Wort „Besucher” ist auf einem Schild in der Innenstadt mit dem Zusatz „:innen” versehen. (Bild: Marijan Murat/dpa)
Das Wort „Besucher” ist auf einem Schild in der Innenstadt mit dem Zusatz „:innen” versehen. (Bild: Marijan Murat/dpa)
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Das Wort „Besucher” ist auf einem Schild in der Innenstadt mit dem Zusatz „:innen” versehen. (Bild: Marijan Murat/dpa)

Ämterdeutsch und Gendersprache: Wie wird's in Amberg gemacht?

Das bayernweite Verbot in Behörden zum Gendern betrifft auch den Landkreis Amberg/Sulzbach. Wir haben bei Behörden und dem queeren Verein Equality zu ihrem Umgang mit gendersensibler Sprache nachgefragt.

Das Gender-Verbot beschäftigt auch die Oberpfalz: Denn Klarheit sieht anders aus. „Mitarbeiter sind angehalten, den Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung zu folgen”, erklärt eine Beschäftigte des Landratsamtes Amberg-Sulzbach. Was bedeutet das? Werden nun Menschen, die sich weder als Mann, noch als Frau identifizieren, im amtlichen Schriftverkehr ausgeblendet?

Auf Nachfrage von Oberpfalz Medien beim Landratsamt Amberg-Sulzbach erfahren wir: Das „Genderverbot” wurde allen Mitarbeitern verpflichtend durch ein Schreiben des Bayerischen Innenministeriums bekannt gegeben. Ganz anders läuft es an der OTH Weiden-Amberg: „Jeder macht es, wie er es für richtig hält”, verrät eine Gleichstellungsbeauftragte. Entscheidet sich eine Abteilung an der Uni für gendersensible Sprache, wird dies geduldet und unterstützt. Dafür sorgt das ansässige Zentrum für Gender und Diversity. Doch sprachlich gleichzubehandeln sei laut dem Rat deutscher Rechtschreibung auch ohne Genderstern, Doppelpunkt oder Binnen-I zu erreichen.

Möglich sind:

  • Geschlechtsspezifische Einzelformen („Antragstellerin“ oder „Antragsteller“)
  • Paarformen („Bürgerinnen und Bürger“)
  • Neutrale Ausdrücke („Beschäftigte“)

Liam Hentschel, Leiter von Equality Oberpfalz, engagiert sich für die regionale LGBTQIA+ – Community. Ziel seines Vereins ist der Abbau bestehender Vorurteile gegenüber Lesben, Schwulen, Bi-, Trans-, Inter- und Asexuellen sowie queeren Personen – was sagt er zum Verbot „Gendersensibler Sprache”?

„Ein Verbot für Sprache ist natürlich gänzlich übertrieben”, schreibt der 34-jährige Trans-Mann. Auch für ihn sehen aktuelle Sonderschreibweisen („Student_innen” oder „Lehrer*innen”) unübersichtlich aus und wirken im alltäglichen Sprachgebrauch kompliziert. Sein Verein versucht möglichst neutrale Formulierungen zu verwenden, soweit die deutsche Sprache es zulässt. Allein männliche oder weibliche Worte würden Menschen in „Schubladen stecken”. Hentschel kommentiert: „Dass das binäre System veraltet ist, sollte mittlerweile jedem klar sein.”

Infobox

Hintergund

    (CSU) Innenministers Joachim Herrmann drängte das Kabinett letzten März zu einem bayernweiten Gender-Verbot für alle staatlichen und kommunalen Einrichtungen, so ein Pressebericht des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration.

    Verboten sind nun zum Beispiel Unterstriche, Gendersternchen, Doppelpunkte oder auch Binnen-Is im Schriftverkehr aller Beamten. Herrmann wiederum folgte einem Beschluss des Rats der deutschen Rechtschreibung von Dezember 2023, welcher feststellt: allen Menschen solle „mit geschlechtergerechter Sprache begegnet werden. Dies ist eine gesellschaftliche und gesellschaftspolitische Aufgabe, die nicht mit orthografischen Regeln und Änderungen der Rechtschreibung gelöst werden kann.”
    Gültig ist das Verbot seit dem 1. April 2024.

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