Widerruf bei Online-Käufen wird erleichtert | Weiden24

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Bei Online-Käufen wird der Widerruf bald einfacher werden. (Symbolbild: Sina Schuldt/dpa)
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Bei Online-Käufen wird der Widerruf bald einfacher werden. (Symbolbild: Sina Schuldt/dpa)

Widerruf bei Online-Käufen wird erleichtert

Online-Einkäufe sind schnell getätigt - sie zu widerrufen, ist oftmals deutlich langwieriger. Doch das soll sich nun nach dem Willen der Bundesregierung ändern.

Die Bundesregierung will das Widerrufen von Online-Käufen deutlich erleichtern und damit die Position von Verbraucherinnen und Verbrauchern stärken. Künftig müssen Anbieter auf ihrer Internetseite einen einfach zu findenden Widerrufsbutton installieren. Das geht aus einem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf hervor, mit dem EU-Vorgaben umgesetzt werden.

Der Button soll für Waren, Dienstleistungen und Finanzdienstleistungen gelten. „Die Widerrufsfunktion muss gut lesbar mit „Vertrag widerrufen” oder einer anderen gleichbedeutenden eindeutigen Formulierung beschriftet sein“, heißt es dazu im Gesetzentwurf. „Sie muss während des Laufs der Widerrufsfrist auf der Online-Benutzeroberfläche ständig verfügbar, hervorgehoben platziert und für den Verbraucher leicht zugänglich sein.“

Ministerin: Widerruf muss so leicht wie Bestellen im Internet sein

Justiz- und Verbraucherschutzministerin Stefanie Hubig (SPD) erklärte, diese Lösung mache das Leben für die Menschen einfacher. „Wenn das Bestellen im Internet kinderleicht ist, dann muss es auch der Widerruf sein.“ Mit dem Button sei der Widerruf eine Sache von wenigen Klicks. „Höchste Zeit, dass wir diese unbürokratische Lösung zum Standard machen. Das verbessert den Schutz vor ungewollten Verträgen – und spart Zeit und Nerven.“

Finanzdienstleister müssen Produkte besser erklären 

Der Gesetzentwurf, der noch durch den Bundestag und Bundesrat gehen muss, sieht auch bessere Verbraucherrechte bei Finanzgeschäften per Internet oder Telefon vor. So müssen Anbieter von Finanzdienstleistungen ihre Kunden künftig angemessen über die Produkte und ihre Folgen aufklären. Dies soll bewirken, dass Verbraucherinnen und Verbraucher Verträge auf der Basis eines guten Informationsstandes abschließen. Kunden können außerdem eine direkte persönliche Kontaktaufnahme verlangen.

© dpa-infocom, dpa:250903-930-990824/1

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