Ein Gastronom filmt unerlaubt Frauen auf der Toilette seines Lokals und in seiner Privatwohnung. Das Weidener Amtsgericht verurteilte ihn nun zu einer Bewährungsstrafe und einer hohen Geldauflage.
In einem schockierenden Fall aus Weiden hat das Amtsgericht einen 48-jährigen Gastronom wegen heimlicher Filmaufnahmen auf Damentoiletten verurteilt. Die Geschichte sorgte für Aufsehen, da der Mann zwischen 2022 und 2023 Frauen in seinem Lokal heimlich gefilmt hatte.
Der Täter hatte Kameras an ungewöhnlichen Orten versteckt, um unbemerkt Bildmaterial aufzunehmen und es in ein Online-Speicherportal zu laden. Obwohl er lange seine Schuld abstritt, gestand er schließlich über seinen Anwalt vor Gericht. Das Urteil fiel mit einer Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten zur Bewährung aus, begleitet von einer Geldstrafe von über 9.200 Euro zugunsten der Opfer und des Vereins Dornrose gegen sexualisierte Gewalt.
Das Interesse an der Verhandlung war groß, besonders unter Frauen, die sich mit den Opfern solidarisierten. Während viele enttäuscht über die Bewährungsstrafe waren, betonte Richter Hans-Jürgen Schnappauf die rechtlichen Grenzen: „Das Gericht muss sich im möglichen Strafrahmen für eine solche Tat bewegen, und der ist hier niedriger als bei einem tatsächlichen Angriff.“ Zudem soll die hohe Geldstrafe dem Täter verdeutlichen, dass sein Verhalten keine Bagatelle war.
Der Gastronom entschuldigte sich bei den Opfern und behauptete, die Bildaufnahmen nie betrachtet zu haben. Das Gericht glaubte ihm jedoch nicht. „Es ist beim besten Willen nicht zu glauben, dass jemand so einen Aufwand betreibt, ohne das Material jemals anzuschauen“, sagte Hans-Jürgen Schnappauf nachträglich dazu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; es könnten noch Rechtsmittel eingelegt werden.