Unfallflucht in Weiden: Warum ein Zettel nicht ausreicht | Weiden24

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vor 8 Stunden
Die Polizei erklärt, wieso man nach einem Unfall nicht nur einen Zettel hinterlassen darf, sondern die Polizei rufen muss.  (Symbolbild: Petra Hartl)
Die Polizei erklärt, wieso man nach einem Unfall nicht nur einen Zettel hinterlassen darf, sondern die Polizei rufen muss. (Symbolbild: Petra Hartl)
Die Polizei erklärt, wieso man nach einem Unfall nicht nur einen Zettel hinterlassen darf, sondern die Polizei rufen muss. (Symbolbild: Petra Hartl)
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Die Polizei erklärt, wieso man nach einem Unfall nicht nur einen Zettel hinterlassen darf, sondern die Polizei rufen muss. (Symbolbild: Petra Hartl)

Unfallflucht in Weiden: Warum ein Zettel nicht ausreicht

In Weiden hat ein Unfallverursacher nach einem Parkrempler einen Zettel hinterlassen. Die Polizei erklärt, warum das nicht ausreicht.

Ein Verkehrsteilnehmer stellte am 17. November seinen Pkw auf einem Parkplatz in der Mooslohstraße in Weiden ab. Als er zwischen 10.45 und 11.45 Uhr zu seinem Fahrzeug zurückkehrte, bemerkte er einen frischen Unfallschaden und begab sich anschließend zur Polizeiinspektion Weiden, um den Vorfall zu melden. Bei der Unfallaufnahme entdeckten die Beamten einen kleinen Zettel mit den Personalien des Unfallverursachers am Fahrzeug.

Obwohl der Geschädigte nun nicht für die Reparaturkosten aufkommen muss, betont die Polizei in einer Polizeimeldung, dass das Verhalten des Unfallverursachers nicht korrekt war. Ein Verkehrsteilnehmer ist verpflichtet, nach einem verursachten Schaden eine angemessene Zeit an der Unfallstelle zu warten, bis ein Berechtigter erscheint, heißt es. Diese Wartepflicht kann bis zu 30 Minuten betragen. Sollte niemand erscheinen, muss die Polizei informiert werden. Das bloße Hinterlassen eines Zettels genügt nicht.

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