Unbekannter überfährt Katze und überlässt sie ihrem Schicksal | Weiden24

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Ein Unbekannter überfährt in Maxhütte-Haidhof eine Katze. Um das schwer verletzte Tier kümmert er sich nicht. Es stirbt qualvoll. (Symbolbild: Axel Heimken/dpa)
Ein Unbekannter überfährt in Maxhütte-Haidhof eine Katze. Um das schwer verletzte Tier kümmert er sich nicht. Es stirbt qualvoll. (Symbolbild: Axel Heimken/dpa)
Ein Unbekannter überfährt in Maxhütte-Haidhof eine Katze. Um das schwer verletzte Tier kümmert er sich nicht. Es stirbt qualvoll. (Symbolbild: Axel Heimken/dpa)
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Ein Unbekannter überfährt in Maxhütte-Haidhof eine Katze. Um das schwer verletzte Tier kümmert er sich nicht. Es stirbt qualvoll. (Symbolbild: Axel Heimken/dpa)

Unbekannter überfährt Katze und überlässt sie ihrem Schicksal

Da fährt ein Autofahrer in Maxhütte-Haidhof eine Katze an und fährt weiter seiner Wege. Das Tier überlässt er seinem Schicksal. Es stirbt. Die Polizei Burglengenfeld gibt Tipps für Fahrer.

Der bisher unbekannte Verkehrsteilnehmer überfährt „Zum Stadtpark” in Maxhütte-Haidhof eine Katze. Wie die Polizei Burglengenfeld mitteilte, schleppt sich das schwer verletzte Tier nach dem Zusammenstoß noch einige Meter weiter und verendet. Die Polizei Burglengenfeld bittet deshalb unter Telefon 09471/7015-0 um Hinweise zu dem Fahrer, der sich nicht um die verletzte Katze gekümmert hat. Sie gibt aus diesem Anlass Verhaltensregeln.

Bei Unfällen mit Haustieren wie Hund oder Katze ist, wie bei anderen Verkehrsunfällen, entweder der Tierhalter oder, falls dies nicht möglich ist, die Polizei zu benachrichtigen. Ein verletztes oder getötetes Haustier stellt für den Eigentümer, rein rechtlich, einen „Sachschaden” dar. Wer die Polizei nicht informiert, kann sich wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort strafbar machen. Zudem kann auf den Verkehrsteilnehmer eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zukommen, wenn das verletzte Haustier unversorgt liegen gelassen wird. Derartige Verstöße werden mit Bußgeld geahndet.

Bei Wildunfällen gilt in Bayern eine Meldepflicht. Es ist gesetzlich vorgeschrieben einen Wildunfall umgehend zu melden, auch wenn das Tier weggelaufen ist. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden. Nach dem Zusammenstoß weggelaufene Wildtiere können schwer verletzt sein und leiden. Die Polizei verständigt den zuständigen Jäger, welcher versucht das Tier zu finden und es gegebenenfalls von seinen Qualen zu erlösen. Selbst darf man die verletzten Haus- oder Wildtiere nicht von ihren Leisen erlösen. Die Entscheidung bei Haustieren obliegt einem Tierarzt oder im Ausnahmefall der Polizei. Bei Wildtieren, welche dem Jagdrecht unterliegen, erfolgt eine erforderliche Tötung durch den zuständigen Jäger oder durch Polizeibeamte.

Generell gilt, schreibt die Polizei Burglengenfeld: Vorsicht beim Herantreten oder Behandeln von verletzten Tieren! Von diesen Tieren geht aufgrund Todesangst eine nicht unerhebliche Gefahr aus. Ihr Abwehrverhalten kann beim Menschen zu schweren Verletzungen führen. Darüber hinaus ist die Gefahr vor Ansteckung mit übertragbaren Krankheiten, wie zum Beispiel Tollwut oder Tularämie (Hasenpest), gegeben. Sollte ein Wildtier bereits verendet sein ist dies, beim Entfernen von der Unfallstelle, immer mit Handschuhen anzufassen.

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