Ein 15-jähriger Jugendlicher in Weiden führt unerlaubt eine Softair-Pistole. Die Polizei stellt die Waffe sicher und leitet ein Verfahren nach dem Waffengesetz ein.
Beamte der Polizeiinspektion Weiden fanden am Freitagnachmittag eine Softair-Pistole bei einem Jugendlichen und stellten diese sicher. Laut den Angabgen im Polizeibericht, hatte der Jugendliche keine waffenrechtliche Erlaubnis zum Führen der Pistole.
Gegen 17.45 Uhr wurde eine Streifenbesatzung der Weidener Polizei zu einem Einsatz des Rettungsdienstes hinzugerufen. Zunächst ging man von einer hilflosen Lage eines 15-jährigen Jugendlichen aus. Dieser lag auf einem Parkplatz in der Unteren Bauscherstraße. Eine medizinische Notlage des Jugendlichen bestätigte sich jedoch nicht.
Allerdings führte der Schüler laut Polizei eine entsprechend gekennzeichnete Softair-Pistole mit sich. Der Umgang mit der Waffe ist zum einen erst ab 18 Jahren erlaubt, zum anderen hätte der 15-Jährige einen entsprechenden Waffenschein zum Führen der Pistole benötigt. Aufgrund des verbotenen Umgangs mit der Pistole wurde diese von der Polizei sichergestellt. Zudem wurde ein Strafverfahren nach dem Waffengesetz gegen den Schüler eingeleitet. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde er in die Obhut seiner Erziehungsberechtigten übergeben.