Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Hof deckt im Landkreis Neustadt/WN illegale Beschäftigung in zwei Nagelstudios auf. Die Betreiberin erhält eine Freiheitsstrafe. Sie hat mehr als 300.000 Euro Sozialversicherungsbeiträge nicht gezahlt.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) Hof des Hauptzollamts Regensburg hat im Landkreis Neustadt/WN einen umfangreichen Fall von Schwarzarbeit, Mindestlohnverstößen und illegaler Beschäftigung in der Kosmetikbranche aufgedeckt. Das geht aus einer Pressemitteilung des Hauptzollamts hervor. Bereits im Jahr 2022 kontrollierten Beschäftigte der FKS Hof demnach ein Nagel- und Kosmetikstudio einer in Vietnam geborenen staatenlosen Unternehmerin im Landkreis Neustadt/WN. In dem Studio arbeiteten überwiegend vietnamesische Staatsangehörige, wie die Behörde mitteilt.
Bei der Überprüfung hätten die Zöllner festgestellt, dass sieben Beschäftigte nicht den gesetzlichen Mindestlohn erhielten. Wegen der Mindestlohnunterschreitung von mehr als 10.000 Euro habe die Ahndungsstelle des Hauptzollamts Regensburg ein Bußgeld in Höhe von 14.000 Euro verhängt.
Gegenüber der Ausländerbehörde habe die Unternehmerin zudem falsche Angaben gemacht, um zwei Beschäftigten einen Aufenthaltstitel in Deutschland zu verschaffen. Sie habe deutlich höhere Löhne bei angeblicher Vollzeitbeschäftigung angegeben, obwohl die beiden tatsächlich nur in Teilzeit arbeiteten und deutlich weniger verdienten, heißt es in der Pressemitteilung. Wegen der erschlichenen Aufenthaltstitel sowie der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt verurteilte das Amtsgericht Weiden die Frau zu einer Geldstrafe von 1800 Euro.
Sowohl das Gericht als auch die Ahndungsstelle hätten damals die von der Unternehmerin behauptete schlechte finanzielle Lage berücksichtigt. Dass diese Darstellung nicht der Realität entsprach, habe sich allerdings bei einer erneuten Kontrolle im Jahr 2024 gezeigt. Neben dem bereits bekannten Studio hätten die Zöllner diesmal ein weiteres Nagel- und Kosmetikstudio entdeckt, das bis dahin bei keiner Behörde gemeldet gewesen sei.
Laut dem Hauptzollamt verfügten die dort arbeitenden vietnamesischen Staatsangehörigen erneut nicht über gültige Aufenthaltstitel. Die Einsatzkräfte durchsuchten daraufhin die Räume und stellten umfangreiches Beweismaterial sicher.
Die Auswertung von Chatverläufen und der nur lückenhaften Buchhaltung ergab demnach, dass die Unternehmerin zwischen 2021 und 2024 mehr als 50 Kosmetikerinnen und Kosmetiker beschäftigte. Diese waren laut dem Hauptzollamt weder zur Sozialversicherung angemeldet noch verfügten viele von ihnen über einen gültigen Aufenthaltstitel. Die Frau habe sich auf diese Weise mehr als 310.000 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen gespart, heißt es in der Pressemitteilung.
„Wer Beschäftigte systematisch nicht anmeldet, den Mindestlohn unterschreitet und zusätzlich aufenthaltsrechtliche Vorschriften umgeht, verschafft sich auf Kosten ehrlicher Unternehmen einen massiven Wettbewerbsvorteil. Gleichzeitig bringt dies auch erhebliche Nachteile für die Arbeitnehmer mit sich, denn ohne ordnungsgemäße Anmeldung fehlt die Absicherung in der Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung. Solche Fälle verfolgen wir konsequent“, erklärt Jürgen Fein, Fachgebietsleiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Hof, laut Mitteilung.
Das Amtsgericht Regensburg verurteilte die Unternehmerin nun zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten sowie zu einer weiteren Geldstrafe von 3600 Euro. Die hinterzogenen Sozialversicherungsbeiträge muss sie zusätzlich samt Säumniszuschlägen an die Deutsche Rentenversicherung nachzahlen. Darüber hinaus müssen sich 24 illegal beschäftigte Kosmetikerinnen und Kosmetiker wegen illegalen Aufenthalts strafrechtlich verantworten.