Prozessauftakt im Weidener Champagner-Fall: Über 40 Zeugen erwartet | Weiden24

arrow_back_rounded
Lesefortschritt
Vor dem Landgericht Weiden beginnt am 4. Dezember der Prozess gegen einen Angeschuldigten aus den Niederlanden.  (Bild: Armin Weigel/dpa)
Vor dem Landgericht Weiden beginnt am 4. Dezember der Prozess gegen einen Angeschuldigten aus den Niederlanden. (Bild: Armin Weigel/dpa)
Vor dem Landgericht Weiden beginnt am 4. Dezember der Prozess gegen einen Angeschuldigten aus den Niederlanden. (Bild: Armin Weigel/dpa)
cancel
info
Vor dem Landgericht Weiden beginnt am 4. Dezember der Prozess gegen einen Angeschuldigten aus den Niederlanden. (Bild: Armin Weigel/dpa)

Prozessauftakt im Weidener Champagner-Fall: Über 40 Zeugen erwartet

Am Landgericht Weiden beginnt am 4. Dezember der Prozess gegen einen 46-jährigen Niederländer. Ihm wird vorgeworfen, eine mit MDMA gefüllte Champagnerflasche in Umlauf gebracht zu haben, die zum Tod eines 52-jährigen Familienvaters führte.

Es ist ein Fall, der bundesweit für Aufsehen sorgte. Am Donnerstag, 4. Dezember, beginnt nun vor der 1. Strafkammer des Landgerichts Weiden die Hauptverhandlung gegen einen 46-jährigen niederländischen Staatsangehörigen, informiert das Landgericht Weiden in einer Pressemitteilung. Dem Mann wird bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung in sieben Fällen vorgeworfen.

Der Angeschuldigte soll laut Mitteilung des Landgerichts Mitglied einer niederländischen Tätergruppierung sein, die das Betäubungsmittel MDMA, auch bekannt als Liquid Ecstasy, in großen Mengen produziert und vertrieben haben soll. Die Anklage wirft ihm vor, als Logistiker der Gruppe fungiert und die Drogen in einer Lagerhalle in der Nähe von Arnheim aufbewahrt zu haben. Aus diesem Lager soll die mit MDMA gefüllte Champagnerflasche stammen, die am 13. Februar 2022 in einem Lokal in Weiden ausgeschenkt wurde. Acht Personen erlitten Vergiftungen, eine davon tödlich, heißt es weiter in der Pressemitteilung.

Im Falle einer Verurteilung drohen dem Angeschuldigten bis zu 15 Jahre Haft wegen bandenmäßigen Drogenhandels. Die fahrlässige Tötung kann mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden, die fahrlässige Körperverletzung mit bis zu 3 Jahren. Insgesamt sind 21 Verhandlungstage angesetzt. Der Prozess beginnt am 4. Dezember um 13.30 Uhr. Fortsetzungstermine seinen bis März 2026 geplant. Etwa 40 Zeugen und drei Sachverständige seien geladen. Die Unschuldsvermutung gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung.

 
north