Das Landratsamt hat dem Verein untersagt, weiter Cannabis anzubauen und an Mitglieder abzugeben. Begründet wird dies mit dem Baurecht. Ein Gericht bestätigt die Entscheidung, der Verein protestiert.
Ein Cannabis-Club aus Oberfranken ist mit einem gerichtlichen Eilantrag gegen ein Verbot des weiteren Anbaus und der Abgabe von Cannabis gescheitert. Das Verwaltungsgericht Bayreuth wies den Eilantrag der Anbauvereinigung aus dem Landkreis Bamberg ab, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.
Das zuständige Landratsamt hatte das Verbot demnach mit dem Baurecht begründet. Als dem Verein aus Buttenheim im Januar 2024 die Nutzung einer Halle genehmigt wurde, ging die Behörde den Angaben nach davon aus, dass dort Nutzhanf auf einer Freifläche angebaut und die Halle als Maschinen- und Produktionshalle genutzt wird.
Nun habe das Gericht aber festgestellt, dass der Verein neben der Lagerhalle auch eine umzäunte, weitere Anbaufläche und ein separates Gebäude für die Ausgabe von Cannabis an Vereinsmitglieder nutzen wolle, so der Sprecher. In der Halle solle zudem ein Büroraum eingebaut und der Hanf demnach in- und außerhalb der Halle angebaut werden.
Aus Sicht der Kammer seien solche Pläne von der baurechtlichen Genehmigung nicht abgedeckt. Das Landratsamt habe deshalb „mangels offensichtlicher Genehmigungsfähigkeit“ das Verbot aussprechen dürfen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Es ist Beschwerde zum Verfassungsgerichtshof möglich. Nach Angaben des Gerichtssprechers hat der Vereinsvorstand bereits eine Klage im Hauptsacheverfahren angestoßen.
Gegenüber der „Frankenpost“ sprach der Vorsitzende des betroffenen Vereins „Franken.Cannabis“, Martin Pley, von einem „Lehrbuchbeispiel für eine Rechtsbeugung“, da das Baurecht herangezogen werde, um die Vereinstätigkeit zu unterbinden.
Ein Sprecher des bayerischen Bauministeriums teilte zu dem Fall auf Anfrage mit, es habe sich herausgestellt, dass in der Halle ohne Baugenehmigung der Anbau, der Verkauf und die Weitergabe von Konsumcannabis stattgefunden habe. „Ein bauaufsichtliches Einschreiten war daher erforderlich.“
Die bayerische Staatsregierung hatte die zum 1. April 2024 in Kraft getretene Teil-Legalisierung stets kritisiert und keinen Hehl daraus gemacht, sie mit Regeln so weit wie möglich einschränken zu wollen.
Bislang hat das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) acht Cannabis-Clubs in Bayern eine Genehmigung erteilt, drei Anträge wurden abgelehnt. 19 Anträge seien derzeit noch in Bearbeitung und 14 Anträge zurückgenommen worden, teilte das bayerische Gesundheitsministerium mit.
Neben dem Rechtsstreit des Vereins aus Buttenheim sind bei den Verwaltungsgerichten im Freistaat derzeit noch sechs weitere Verfahren von Cannabis-Clubs anhängig. Drei davon am Verwaltungsgericht München, zwei in Würzburg und eines am Verwaltungsgericht Regensburg. Bei diesen Klagen geht es zum Teil ebenfalls um eine sogenannte Nutzungsuntersagung, wie ein Sprecher des Verwaltungsgerichtshofes in München sagte.
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