Bei Kontrollen an der A 6 in Waidhaus hat die Grenzpolizei verbotene Waffen und eine große Menge erlaubnispflichtiger Böller beschlagnahmt. Zudem konnten zwei Haftbefehle vollstreckt werden.
Am Wochenende, 4. bis 6. Oktober, hat die Grenzpolizei bei Waidhaus mehrere Kontrollen durchgeführt und ihre Asservatenkammer um drei verbotene Waffen und eine Vielzahl an erlaubnispflichtiger Böller erweitert. Die verbotenen Gegenstände stellten die Beamten an der A 6 sicher.
Ein 30-Jähriger führte am Freitagabend, 4. Oktober, einen Schlagring und 420 erlaubnispflichtige Böller mit sich, als ihn die Grenzpolizei kontrollierte. Die Feuerwerkskörper dienen nun nach Angaben der Polizei als Beweisstücke in einem Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz. Nur kurze Zeit später erwischten die Beamten laut Polizei einen 22-Jährigen mit einem verbotenen Springmesser. Im Kofferraum spitzte den Polizisten das Messer entgegen und landete schnurstracks in der Asservatenkammer der Bundespolizeiinspektion. Die Bundespolizei erstattete Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Auch ein 25-Jähriger wollte nicht unbewaffnet nach Deutschland einreisen und hatte im Rucksack eine Waffe. Diese sei nun Teil eines Ermittlungsverfahrens gegen den ehemaligen Waffenbesitzer.
Zudem führten Grenzkontrollen an der A 6 laut Polizei zur Vollstreckung von zwei Haftbefehlen. Ein 37-Jähriger hatte noch offene Justizschulden aus zwei Gerichtsverfahren und schaffte es damit auf die Fahndungslisten der Staatsanwaltschaften Regensburg und Würzburg. Wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis hatten die Amtsgerichte Regensburg und Würzburg den 37-Jährige laut Polizei zu insgesamt 3.800 Euro Strafe verurteilt. Da er den Betrag vor Ort bezahlen konnte, entging einer Ersatzfreiheitsstrafe von knapp drei Monaten und konnte weiterreisen.
Auch ein 52-Jähriger bezahlte nach Polizeiangaben seine Rechnungen bei der Kontrolle und blieb somit auf freiem Fuß. Das Amtsgericht Villingen-Schwenningen habe ihn wegen Betruges im August 2023 zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro verurteilt. Durch das Begleichen der Schulden entging er einer Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Tagen.