Das Landratsamt Amberg-Sulzbach hat gegen die Ex-Betreiberin eines Pferdehofs ein Haltungs- und Betreuungsverbot erlassen. Vorwürfe über mangelnde Fürsorge und kaum Verbesserungen führten zu diesem letzten Mittel im Tierschutzrecht.
Eine ehemalige Betreiberin eines Pferdehofs im Landkreis Amberg-Sulzbach darf keine Pferde mehr halten. Das Landratsamt hat ein so genanntes Haltungs- und Betreuungsverbot erlassen. Ende vergangenen Jahres kursierten erstmals Fotos und Videos in den sozialen Medien: Diese zeigten erbarmungswürdige Zustände der teilweise extrem abgemagerten oder verendeten Tiere auf einem Reiterhof im Landkreis Amberg-Sulzbach.
Die behördliche Anordnung gilt jedoch nicht für alle Tiere, sondern ausschließlich für Pferde. „Von den Missständen waren ausschließlich Pferde betroffen, keine anderen Tiere”, so Christine Hollederer, Pressesprecherin des Landratsamts. Deshalb habe es auch keinen Anlass dazu gegeben, ein Haltungs- und Betreuungsverbot für andere Tierarten zu erlassen. Diese Anordnung ist für eine Behörde „das letzte Mittel”. Das Landratsamt orientiere sich dabei am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Auch am Amtsgericht Amberg fiel wegen mehrerer Verstöße gegen das Tierschutzgesetz Anfang September eine juristische Entscheidung. Ein bereits anberaumter Gerichtstermin konnte jedoch entfallen, weil die ehemalige Reitstall-Betreiberin den gegen sie ausgesetzten Strafbefehl in weiten Teilen akzeptierte. Die Höhe der Geldstrafe hängt von der wirtschaftlichen Lage ab. Der Pferdehof im Landkreis Amberg-Sulzbach hat mittlerweile neue Besitzer.