Der Bundesgerichtshof kippte Teile des Urteils im Prozess um einen jungen Amokläufer. Der Minderjährige ermordete in einer Regensburger Psychiatrie ein Kind und verletzte zwei Personen mit einem Messer. Nun droht ihm eine höhere Strafe.
Das Landgericht Weiden beschäftigt sich ab dem 28. September erneut mit einem aufsehenerregenden Fall, bei dem ein damals 14-Jähriger in einer Psychiatrie einen Siebenjährigen erstach. Nach der Revision des Urteils durch den Bundesgerichtshof (BGH) könnte es zu einer höheren Strafmaß kommen.
Ein jugendlicher Täter aus dem Landkreis Neustadt/WN hatte im Herbst 2023 schwere Straftaten begangen, die bundesweit für Entsetzen sorgten. Nun wird sein Fall erneut vor Gericht verhandelt, nachdem die Generalstaatsanwaltschaft München Revision gegen das ursprüngliche Urteil eingelegt hatte und der BGH bestimmte Teile davon aufhob. Besonders kritisch wird geprüft, ob der Angriff auf einen Pfleger als Mordversuch gewertet werden kann – bisher war dies nur als fahrlässige Körperverletzung eingestuft worden.
Der BGH-Fundament urteilt zudem über die unbefristete Unterbringung in der Psychiatrie und den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung, die im ersten Prozess ohne weitere Prüfung festgelegt worden waren. Die erneute Verhandlung wird erneut unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt.