Keime in Trinkwasser in Waidhaus festgestellt | Weiden24

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Aufgrund der Belastung des Trinkwassers mit Keimen hat das Gesundheitsamt ein Abkochgebot für das Trinkwasser in Waidhaus ausgesprochen. (Symbolbild: Patrick Pleul/dpa)
Aufgrund der Belastung des Trinkwassers mit Keimen hat das Gesundheitsamt ein Abkochgebot für das Trinkwasser in Waidhaus ausgesprochen. (Symbolbild: Patrick Pleul/dpa)
Aufgrund der Belastung des Trinkwassers mit Keimen hat das Gesundheitsamt ein Abkochgebot für das Trinkwasser in Waidhaus ausgesprochen. (Symbolbild: Patrick Pleul/dpa)
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Aufgrund der Belastung des Trinkwassers mit Keimen hat das Gesundheitsamt ein Abkochgebot für das Trinkwasser in Waidhaus ausgesprochen. (Symbolbild: Patrick Pleul/dpa)

Keime in Trinkwasser in Waidhaus festgestellt

Das Gesundheitsamt Neustadt/WN-Weiden hat Keime im Trinkwasser in Waidhaus festgestellt. Diese können Durchfall verursachen. Die Bevölkerung wird gebeten, das Wasser vor Gebrauch abzukochen.

Das Gesundheitsamt hat ein Abkochgebot für das Trinkwasser in der Tiefzone Waidhaus ausgesprochen. Grund sind Keime, die Durchfälle und andere Erkrankungen hervorrufen können. Die Bürger werden aufgefordert, das Wasser vor dem Trinken, Waschen und Zubereiten von Lebensmitteln abzukochen, teilt der Markt Waidhaus mit. Auch für die Herstellung von Eiswürfeln und zum Zähneputzen sollte abgekochtes Wasser verwendet werden. Insbesondere Kinder, ältere und kranke Menschen sollten laut Gesundheitsamt vorsichtig sein, um Verbrühungen zu vermeiden.

Betroffene Gebiete der Tiefzone Waidhaus sind: Alter Postweg, Am Autohof, Am Wiesenbergl, An der Bahn, Bahnhofstraße, Eslarner Straße, Narzissenweg, Pilsener Straße, Rathausgasse, Raiffeisenstraße, Rosenweg, Schulstraße, Tulpenstraße, Vohenstraußer Straße, Wiesenweg, Fabrikstraße, Föhrenweg, Hauptstraße, In der Au, Ziegelweg, Industriestraße, Johann-Schmidt-Straße, Hörlmühle, Kirchplatz, Naglerhof, Kreuzbergring, Pfrentsch, Leonhard-Gollwitzer-Straße, Silbergrube, Marktplatz Süd, Ziegelhütte.

Um das Wasser ausreichend abzukochen, sollte es einmal sprudelnd aufgekocht und anschließend etwa 10 Minuten abgekühlt werden. Handelsübliche Wasserkocher sind dafür geeignet. In Ausnahmefällen kann auf das Abkochen verzichtet werden, etwa beim Geschirrspülen in Spülmaschinen mit einer Temperatur von mindestens 60 °C oder beim Wäschewaschen bei mindestens 40 °C.

Die Bürger werden gebeten, das Wasser so lange abzukochen, bis die Verunreinigung geklärt ist. Über die Aufhebung des Abkochgebots wird informiert, sobald die Ursachen behoben sind.

 
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