Ein Weidener Barbesitzer soll heimliche Kameraaufnahmen auf der Toilette gemacht haben. Nun klagt eine Ex-Mitarbeiterin vor dem Arbeitsgericht auf Schmerzensgeld.
Ein Barbesitzer aus Weiden steht im Verdacht, im April 2023 heimlich Kameras auf der Damen- und Mitarbeitertoilette seiner Bar installiert und Menschen gefilmt zu haben. Obwohl es (noch) keinen Strafprozess gibt, muss sich der Mann nun vor dem Arbeitsgericht verantworten. Eine frühere Mitarbeiterin hat ihn auf Schmerzensgeld verklagt. Sie sagt, sie sei während der Arbeit gefilmt worden und auf den Aufnahmen zu sehen.
Ob der Barbesitzer wirklich die Kameras installiert habe, sei noch unklar und eigentlich eine Frage für ein Strafverfahren, sagt Richter Ferdinand Hagelstein gegenüber Oberpfalz-Medien.
Weil am Arbeitsgericht keine Beweise aufgenommen werden, könnte das Verfahren dort länger dauern. Es werde überlegt, das Verfahren ruhen zu lassen, bis ein möglicher Strafprozess abgeschlossen ist. Zwar sei das Strafurteil nicht bindend für das Arbeitsgericht, doch könnten die Beweise daraus entscheidend sein – etwa für die Frage, ob der Barbesitzer Schmerzensgeld zahlen muss.
Ob es zu einem Strafprozess kommt, entscheidet die Staatsanwaltschaft. Die Polizei hat ihre Ermittlungen abgeschlossen, der Barbesitzer kann sich noch bis Ende April äußern. Nur wenn ein ausreichender Tatverdacht besteht, kommt es zur Anklage.
Das Zivilverfahren vor dem Arbeitsgericht ruht aktuell, könnte aber jederzeit fortgesetzt werden. Die Parteien sind stark zerstritten. Beide Anwälte sind sich einig: Ein mögliches Strafverfahren abzuwarten, könnte helfen, die Situation zu klären. Für den Barbesitzer wäre das vorteilhaft – im Strafprozess darf er schweigen, im Arbeitsgerichtsverfahren müsste er sich äußern, was ihm später schaden könnte.