Ex-Freundin angegriffen: Mann wird in Weiden verurteilt | Weiden24

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vor 2 Tagen
Ein 38-Jähriger muss für zwei Jahre und vier Monate in Haft, nachdem er seine Ex-Freundin angegriffen und gefährlich in den Straßenverkehr eingegriffen hat.  (Symbolbild: Oliver Berg/dpa)
Ein 38-Jähriger muss für zwei Jahre und vier Monate in Haft, nachdem er seine Ex-Freundin angegriffen und gefährlich in den Straßenverkehr eingegriffen hat. (Symbolbild: Oliver Berg/dpa)
Ein 38-Jähriger muss für zwei Jahre und vier Monate in Haft, nachdem er seine Ex-Freundin angegriffen und gefährlich in den Straßenverkehr eingegriffen hat. (Symbolbild: Oliver Berg/dpa)
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Ein 38-Jähriger muss für zwei Jahre und vier Monate in Haft, nachdem er seine Ex-Freundin angegriffen und gefährlich in den Straßenverkehr eingegriffen hat. (Symbolbild: Oliver Berg/dpa)

Ex-Freundin angegriffen: Mann wird in Weiden verurteilt

Ein 38-jähriger Mann ohne Führerschein rast im Drogenrausch gegen das Auto seiner Ex und verletzt sie schwer. Am Schöffengericht Weiden wird er verurteilt.

Im September 2024 spielte sich ein dramatischer Vorfall im Café eines Möbelhauses in Tirschenreuth ab. Ein 38-jähriger Mann tauchte bei seiner Ex-Freundin auf und bedrohte sie. Danach fuhr er aus Tschechien ohne Führerschein und unter Drogeneinfluss zum Tatort. Die Gewalt eskalierte, als er mit seinem Auto das Fahrzeug der Frau gegen die Terrasse schob, was zu schweren Verletzungen führte.

Gerichtsurteil: Freiheitsstrafe und Sperrfrist

Am Schöffengericht in Weiden wurde entschieden: zwei Jahre und vier Monate Haft für den Angeklagten wegen vorsätzlicher Körperverletzung, Fahren ohne Fahrerlaubnis und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Eine Sperrfrist für den Führerschein von zwei Jahren kommt hinzu. Richter Hans-Jürgen Schnappauf betonte, dass das Auto als Waffe genutzt wurde, um das Auto der Geschädigten zu beschädigen und Richtung Terrasse zu schieben. Trotz entlastender Aussagen im Verfahren wurde der Rahmen der Tat klar erkannt.

Der Angeklagte, der während der Tat unter dem Einfluss von Amphetaminen und Methamphetaminen stand, entschuldigte sich im Gerichtssaal für seine Taten. „Es tut mir sehr leid und ich werde für alle Schäden aufkommen”, äußerte er in seinem letzten Wort. Staatsanwältin Birgit Lobinger und die Verteidigung gingen von verminderter Schuldfähigkeit aufgrund des Drogenkonsums aus, was das Urteil beeinflusste.

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