Einige Reinigungsbetriebe zahlen ihren Angestellten nicht den Lohn, der ihnen rechtlich zusteht. Das fanden Beamte des Hauptzollamts Regensburg bei Kontrollen in der Oberpfalz heraus.
Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Regensburg haben am 30. November Kontrollen in Betrieben der Gebäudereinigungsbranche durchgeführt. Die Kontrollen waren Teil einer bundesweiten Schwerpunktaktion gegen Schwarzarbeit. Im Visier des Zolls standen Betriebe in Regensburg, Weiden und Hof. Aber auch in kleineren Orten hätten Kontrollen stattgefunden, berichtet Michael Lochner vom Hauptzollamt Regensburg. Diese sollen dafür sorgen, „dass es nicht zu höheren Ausfällen von Sozialversicherungs- und Steuerbeiträgen, einer stärkeren Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der Unternehmen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, oder auch einer mangelhaften Absicherung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder für das Alter der Arbeitnehmer*innen kommt”. Die Beamten befragten rund 230 Angestellte zu ihrem Beschäftigungsverhältnis und durchforsteten die Geschäftsunterlagen von sieben Unternehmen.
Das Ergebnis: Sechs Straf- und zwei Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie fünf Verdachtsfälle auf Verstoß gegen das Mindestlohngesetz. „Die Kontrollen wurden verdachtsunabhängig durchgeführt, generell ist Schwarzarbeit in der Gebäudereinigung aber keine Seltenheit”, fasst Lochner die Beweggründe hinter der Aktion zusammen. Betriebe und Angestellte sind im Fall einer Kontrolle verpflichtet, dem Zollamt Auskunft zu geben. Jedes Jahr finden mehrere Schwerpunktaktionen statt, allerdings in unterschiedlichen Branchen. Neben der Gebäudereinigung sei laut Lochner auch das Baugewerbe oder die Gastronomie von rechtswidrigen Beschäftigungsverhältnissen betroffen.