Ermittlungen gegen Ukrainer wegen versuchter Einreise trotz Verbot | Weiden24

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Ein Ukrainer versuchte trotz Einreiseverbot nach Deutschland zu gelangen. Die Polizei entdeckte gefälschte Dokumente und leitet Ermittlungen ein. (Bild: Bundespolizei)
Ein Ukrainer versuchte trotz Einreiseverbot nach Deutschland zu gelangen. Die Polizei entdeckte gefälschte Dokumente und leitet Ermittlungen ein. (Bild: Bundespolizei)
Ein Ukrainer versuchte trotz Einreiseverbot nach Deutschland zu gelangen. Die Polizei entdeckte gefälschte Dokumente und leitet Ermittlungen ein. (Bild: Bundespolizei)
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Ein Ukrainer versuchte trotz Einreiseverbot nach Deutschland zu gelangen. Die Polizei entdeckte gefälschte Dokumente und leitet Ermittlungen ein. (Bild: Bundespolizei)

Ermittlungen gegen Ukrainer wegen versuchter Einreise trotz Verbot

Ein Ukrainer versucht trotz Einreiseverbot nach Deutschland zu gelangen. Die Polizei entdeckt gefälschte Dokumente und leitet Ermittlungen ein.

Am Freitagabend haben Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus einem ukrainischen Staatsbürger die Einreise nach Deutschland verweigert. Der Mann wollte aus Tschechien einreisen, obwohl gegen ihn ein Einreiseverbot bestand. Zudem besteht der Verdacht eines Urkundendelikts, eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Er wurde nach Tschechien zurückgewiesen.

Bereits am Donnerstag hatten die Einsatzkräfte den 29-jährigen Ukrainer bei der Einreise aus Tschechien kontrolliert. Er war als Fahrer eines ukrainischen Autos auf der Autobahn A 6 unterwegs. Bei der Überprüfung seiner Personalien habe die Polizei festgestellt, dass gegen ihn ein Einreise- und Aufenthaltsverbot in Deutschland bestehe. Zudem habe ein Fahndungsersuchen der Staatsanwaltschaft Hannover wegen unerlaubten Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel vorgelegen.

Bei der Dokumentenprüfung sei den Beamten aufgefallen, dass der vorgezeigte slowakische Führerschein vermutlich gefälscht sei. Einen anderen Führerschein habe der Mann nicht vorweisen können. Die Datenüberprüfung habe ergeben, dass er vermutlich keine gültige Fahrerlaubnis besitze.

Die Bundespolizisten untersagten ihm die Weiterfahrt und verweigerten die Einreise. Sie leiteten Ermittlungen wegen des Verdachts eines Urkundendelikts, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz ein. Zusätzlich wurde ein Einreise- und Aufenthaltsverbot für vier Jahre verhängt. Der Ukrainer wurde nach Tschechien zurückgewiesen.

 
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