Reizstoffsprühgeräte bei Grenzkontrolle auf A 6 entdeckt | Weiden24

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vor 6 Stunden
Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus haben am Donnerstag bei Grenzkontrollen auf der A 6 zwei verbotene Reizstoffsprühgeräte in einem Transporter aufgefunden.  (Bild: Bundespolizei)
Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus haben am Donnerstag bei Grenzkontrollen auf der A 6 zwei verbotene Reizstoffsprühgeräte in einem Transporter aufgefunden. (Bild: Bundespolizei)
Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus haben am Donnerstag bei Grenzkontrollen auf der A 6 zwei verbotene Reizstoffsprühgeräte in einem Transporter aufgefunden. (Bild: Bundespolizei)
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Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus haben am Donnerstag bei Grenzkontrollen auf der A 6 zwei verbotene Reizstoffsprühgeräte in einem Transporter aufgefunden. (Bild: Bundespolizei)

Reizstoffsprühgeräte bei Grenzkontrolle auf A 6 entdeckt

Bei einer Kontrolle auf der A 6 entdeckte die Bundespolizei verbotene Reizstoffsprühgeräte in einem Transporter. Ermittlungen gegen die Besitzer laufen.

Bei einer Grenzkontrolle auf der A 6 haben Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus am Donnerstagabend zwei in Deutschland verbotene Reizstoffsprühgeräte sichergestellt. Gegen die beiden Besitzer wurden Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Waffengesetz eingeleitet.

Die Einsatzkräfte kontrollierten einen polnischen Transporter, der aus Tschechien nach Deutschland einreiste. Darin befanden sich zwei polnische Staatsangehörige im Alter von 21 und 24 Jahren.

Im Rahmen der Befragung räumte der 21-Jährige ein, ein Reizstoffsprühgerät bei sich zu haben. Der 24-Jährige verneinte zunächst, ebenfalls ein solches Spray mitzuführen. Bei der anschließenden Durchsuchung des Reisegepäcks wurden die Beamten jedoch fündig: In den Bauchtaschen der beiden Männer entdeckten sie jeweils ein in Deutschland verbotenes Reizstoffsprühgerät.

Nach Angaben der Bundespolizei hatten die Männer die Sprühgeräte damit jederzeit griffbereit bei sich. Die Beamten beschlagnahmten die beiden Gegenstände und leiteten gegen die Polen Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Waffengesetz ein. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durften die beiden Männer ihre Reise fortsetzen.

 
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