Einreiseverbot und Haftbefehl: Polizei stoppt 38-Jährigen | Weiden24

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Bei Grenzkontrollen auf der A6 verweigerten Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus am Sonntagabend einem gambischen Staatsbürger die Einreise nach Deutschland und vollstreckten einen Haftbefehl.  (Symbolbild: Bundespolizei)
Bei Grenzkontrollen auf der A6 verweigerten Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus am Sonntagabend einem gambischen Staatsbürger die Einreise nach Deutschland und vollstreckten einen Haftbefehl. (Symbolbild: Bundespolizei)
Bei Grenzkontrollen auf der A6 verweigerten Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus am Sonntagabend einem gambischen Staatsbürger die Einreise nach Deutschland und vollstreckten einen Haftbefehl. (Symbolbild: Bundespolizei)
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Bei Grenzkontrollen auf der A6 verweigerten Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus am Sonntagabend einem gambischen Staatsbürger die Einreise nach Deutschland und vollstreckten einen Haftbefehl. (Symbolbild: Bundespolizei)

Einreiseverbot und Haftbefehl: Polizei stoppt 38-Jährigen

Ein 38-jähriger Gambier wurde bei der Einreise auf der A6 gestoppt. Gegen ihn lag ein Einreiseverbot und ein Haftbefehl vor. Die Bundespolizei griff ein.

Am Sonntagabend haben Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus auf der Autobahn A6 einen 38-jährigen gambischen Staatsbürger gestoppt, der trotz eines bestehenden Einreiseverbots nach Deutschland wollte. Laut Polizei war der Mann Insasse eines internationalen Linienbusses auf der Strecke Prag-München. Obwohl er einen gültigen Reisepass vorzeigen konnte, fehlten ihm weitere erforderliche Dokumente zur Einreise.

Bei der Überprüfung im Fahndungssystem stellten die Beamten fest, dass gegen den Mann ein Einreiseverbot bestand, da sein Asylantrag abgelehnt und seine Ausweisung verfügt worden war. Zudem lag ein Haftbefehl des Amtsgerichts Ulm vor, da der Mann eine Geldstrafe von 500 Euro wegen unerlaubten Aufenthalts nicht beglichen hatte. Die Bundespolizisten vollstreckten den Haftbefehl, woraufhin der Mann die Geldstrafe bezahlte und so einer Haftstrafe entging.

Da der Mann erneut ohne erforderliche Dokumente und entgegen des Einreiseverbots nach Deutschland einreisen wollte, leitete die Bundespolizei ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz ein. Noch in der Nacht wurde er nach Tschechien zurückgewiesen.

 
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