Bei der Einreise hat ein Autofahrer am Freitag, 4. Oktober, bei Kontrolle in Waidhaus am Grenzübergang lediglich eine abgelaufene Versicherungsbescheinigung vorgewiesen. Die weitere Überprüfung durch die Grenzpolizei ergab, dass für das Fahrzeug aktuell keine gültige Versicherung bestand. Daher unterbanden die Polizisten dem Fahrer die Weiterfahrt. Den Autofahrer erwarte nun Anzeigen nach dem Pflichtversicherungsgesetz und der Fahrzeug-Zulassungsverordnung.