Im März 2024 wurde ein 42-jähriger Mann am Grenzübergang Waidhaus gestoppt. Unter dem Sitz seines Porsche Panamera fanden die Beamten 85 Gramm Kokain und weitere Drogen. Zuvor hatte das Amtsgericht ihn zu drei Jahren Haft wegen Einfuhr und Handel verurteilt, doch der Mann legte Berufung ein.

Beim Verfahren vor der kleinen Strafkammer des Landgerichts Weiden stellte sich heraus, dass der Mann das Rauschgift für den Eigenbedarf mitbrachte. Der 42-Jährige, als Gastronom in Prag tätig, hatte sich wohl einen Vorrat für einen dreiwöchigen Aufenthalt in München mitgebracht. Die Verteidigung argumentierte mit dem geringeren Schuldmaß des „minder schweren Falls“ und der bisher unbescholtenen Vergangenheit des Angeklagten. Sein Verteidigerteam forderte eine Strafe auf Bewährung.

Richter Dr. Marco Heß erkannte in der Verhandlung die Suchtproblematik seines Mandanten und kürzte die ursprünglich verhängte Strafe auf zwei Jahre und neun Monate. Die Kosten für seine vier Anwälte muss der Verurteilte selbst tragen. Zudem betrifft das Urteil eine Nichtfreigabe der bei der Festnahme sichergestellten 12.000 Euro Bargeld.