Die Bundespolizei Waidhaus hat bei Grenzkontrollen an der A 6 drei Haftbefehle vollstreckt. Am Sonntagvormittag ging den Bundespolizisten ein notorischer Verkehrssünder ins Netz, der als Beifahrer nach Deutschland einreisen wollte. Bei der Überprüfung des 47-jährigen Polen stellten die Beamten fest, dass ihn die Staatsanwaltschaft Regensburg wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis mit einem Haftbefehl suchte. Das Amtsgericht Kelheim hatte ihn im November 2024 zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Darüber hinaus lag ein Haftbefehl des Amtsgerichts Bautzen vor. Der Mann war dort mehrfach wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden. Bei der Kontrolle händigte der Mann zudem einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Weiden aus. Demnach muss er wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eine weitere Freiheitsstrafe von sechs Monaten verbüßen. Die Bundespolizisten lieferten den 47-Jährigen in die Justizvollzugsanstalt Weiden ein.
Ebenfalls kontrollierten die Beamten am Samstagnachmittag einen 34-Jährigen. Dieser wies sich mit einem ukrainischen Reisepass und einem abgelaufenen tschechischen Visum aus. Ein Abgleich seiner Personalien mit dem Fahndungsregister ergab einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Weiden wegen Urkundenfälschung. Da der Mann eine Geldstrafe in Höhe von 2.200 Euro aus einer Verurteilung des Amtsgerichts Weiden vom April 2025 nicht bezahlt hatte, drohte ihm eine mehrwöchige Ersatzfreiheitsstrafe. Nachdem er den Betrag noch bei der Kontrolle beglichen hatte, gestatteten die Beamten ihm die Weiterreise. Die Einreise nach Deutschland wurde ihm jedoch verweigert.
Bereits am Freitag hatten Bundespolizisten einen 35-jährigen rumänischen Staatsangehörigen festgestellt, gegen den ein Haftbefehl wegen Diebstahls vorlag. Das Amtsgericht Nürtingen hatte ihn im Dezember 2019 zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Da noch eine Restfreiheitsstrafe von 240 Tagen offen war, erließ die Staatsanwaltschaft Haftbefehl. Der 35-Jährige wurde bereits im Juni 2021 aus Deutschland abgeschoben. Dabei untersagten ihm die Behörden auch, erneut nach Deutschland einzureisen. Deshalb wiesen ihn die Beamten der Bundespolizei nach Tschechien zurück.