Cannabis-Gesetz unterschrieben: Freigabe am 1. April | Weiden24

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Das Cannabis-Gesetz der Ampel-Koalition kann wie vorgesehen am 1. April in Kraft treten. (Bild: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)
Das Cannabis-Gesetz der Ampel-Koalition kann wie vorgesehen am 1. April in Kraft treten. (Bild: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)
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Das Cannabis-Gesetz der Ampel-Koalition kann wie vorgesehen am 1. April in Kraft treten. (Bild: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)

Cannabis-Gesetz unterschrieben: Freigabe am 1. April

Wird die kontrollierte Freigabe von Cannabis doch noch aufgehalten, indem das beschlossene Gesetz nicht offiziell besiegelt wird? Mancher in der Union hoffte darauf - und wurde jetzt enttäuscht.

Die umstrittene Legalisierung von Cannabis in Deutschland kommt wie geplant zum 1. April. In Vertretung von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, der im Urlaub ist, setzte Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig ihre Unterschrift unter das beschlossene Gesetz.

Die Prüfung habe ergeben, dass „keine verfassungsrechtlichen Bedenken einer Ausfertigung entgegenstehen“, teilte das Bundespräsidialamt mit. „Der Auftrag für die Verkündung im Bundesgesetzblatt ist erteilt.“ Später wurde das Gesetz schließlich im Bundesgesetzblatt verkündet. Das Vorhaben der Ampel-Koalition, gegen das bis zuletzt Proteste laut wurden, tritt damit am Ostermontag in Kraft.

Das nach jahrzehntelangen Diskussionen besiegelte Gesetz stellt eine Zäsur in der deutschen Drogenpolitik dar. Es erlaubt Besitz und Anbau der Droge für Volljährige mit zahlreichen Vorgaben zum Eigenkonsum. Zum 1. Juli sollen dann auch nichtgewerbliche Vereinigungen zum gemeinschaftlichen Anbau an den Start gehen können. Das vom Bundestag beschlossene Gesetz hatte erst am Freitag auch den Bundesrat passiert.

Die Union im Bundestag hoffte anschließend, das Gesetz könne noch aufgehalten werden, indem der Bundespräsident es nicht unterzeichnet. Das Staatsoberhaupt prüft Gesetze im Wesentlichen darauf, ob sie nach den Vorschriften des Grundgesetzes zustande gekommen sind. Nach überwiegender juristischer Meinung steht ihm daneben in engen Grenzen auch ein materielles Prüfungsrecht zu. Danach kann er die Unterschrift unter ein Gesetz verweigern, wenn dessen Inhalt ganz offensichtlich gegen das Grundgesetz verstößt.

Lauterbach: „Wollen dem Schwarzmarkt in aller Härte begegnen“

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach verteidigte erneut die teilweise Legalisierung. Wenn man nun nichts täte, sei ja nicht zu erwarten, dass irgendetwas besser werde, sagte der SPD-Politiker mit Blick auf einen wachsenden Schwarzmarkt und mehr konsumierende Kinder und Jugendliche. „Wir wollen wirklich dem Schwarzmarkt in aller Härte begegnen.“ Dort werde mittlerweile versucht, durch Beimengungen und toxische Konzentrationen eine Sucht schneller herzustellen. Lauterbach betonte, dass das Strafmaß für kriminelle Abgaben an Kinder und Jugendliche deutlich erhöht werde. Das bedeute: „Wenn also ein 21-Jähriger regelmäßig an 17-Jährige abgibt, Haft von nicht weniger als zwei Jahren.“

Lauterbach trat Einwänden auch aus den Ländern entgegen, dass zum Inkrafttreten der Legalisierung kein legal produziertes Cannabis verfügbar sei, da der Anbau ja erst ab dann erlaubt sei. Wenn jemand etwa am 2. April auf Grundlage einer eigenen angebauten Pflanze konsumiere, spiele es keine Rolle, wann die Pflanze gekauft und aufgebaut wurde oder wie viel Wasser sie hatte. Sondern es gelte: „Hier ist sie, sie ist jetzt legal, und der Konsum ist auch legal.“ Der Minister erläuterte, die meisten Konsumenten konsumierten jetzt schon. Es werde wenige geben, die sagen: „Ja mei, ist das jetzt erlaubt, jetzt werde ich Konsument.“

© dpa-infocom, dpa:240327-99-486184/4

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