Wegen versuchter unerlaubter Einreise ermittelt die Bundespolizei Waidhaus gegen mehrere Männer, die in den vergangenen Tagen an der Grenze kontrolliert worden sind. Sie hatten versucht, ohne gültige Pässe, Visa oder Aufenthaltstitel einzureisen und mussten den Rückweg antreten. Die Bundespolizei nimmt dies zum Anlass, einige wichtige Hinweise zu geben, die auch deutsche Bürger betreffen.
Am Dienstag, 21. Januar, schickten Bundespolizisten drei Männer ohne gültige Ausweispapiere zurück nach Tschechien. Für einen 46-jährigen Usbeken endete eine Reise nach Barcelona an diesem Tag ebenfalls vorerst in Waidhaus. Wie die Bundespolizei berichtet, war der Insasse eines Fernreisebusses mit einem abgelaufenen kroatischen Visum und einem nicht mehr gültigen kroatischen Aufenthaltstitel unterwegs. Der Mann wurde festgenommen und nach Tschechien abgeschoben. Dorthin musste auch ein 47-Jähriger aus Ghana zurück, nachdem er eine Nacht in Polizeigewahrsam verbracht hatte. Er war ebenfalls in einem Reisebus unterwegs und wollte nach Amsterdam. Er hatte laut Bundespolizei zwar einen gültigen tschechischen Aufenthaltstitel, seinen Reisepass hatte er jedoch zu Hause vergessen.
Nur wenige Stunden später fiel ein 22-jähriger Moldauer auf, der sich 140 Tage zu lange im Schengenraum aufgehalten hatte. Moldauer gehören zu den Drittstaatsangehörigen, für sie gilt aber eine Ausnahme: Sie dürften sich mit ihrem Reisepass 90 Tage lang innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen ohne Visum oder Aufenthaltstitel frei im Schengenraum bewegen. Auch dieser Mann musste zurück nach Tschechien reisen.
Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Beamten fast täglich Menschen ohne Ausweispapiere an der Grenze antreffen. Ausländer aus Drittstaaten ohne gültigen Pass, Visum oder Aufenthaltstitel würden dann nicht weiterkommen und müssen mit einem Ermittlungsverfahren rechnen.
EU-Bürger gehören nicht zu den Drittstaatsangehörigen. Allerdings müssen auch deutsche Staatsangehörige mit einer Ordnungswidrigkeit rechnen, wenn sie beim Grenzübertritt ihren Ausweis vergessen. Denn auch sie müssen gültige Papiere mit sich führen. Zudem müssen Personen, die in Deutschland visumpflichtig sind, beim Grenzübertritt ihren Reisepass und ihr Visum oder ihren Aufenthaltstitel mitführen. Dies gilt auch für Personen, die bereits mehrere Jahre in Deutschland leben, betont die Bundespolizei.