ATU siegt vor dem Europäischen Gerichtshof gegen Fiat | Weiden24

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06.10.2023
ATU in Weiden siegt vor dem EUGH (Bild: Armin Weigel)
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ATU in Weiden siegt vor dem EUGH (Bild: Armin Weigel)

ATU siegt vor dem Europäischen Gerichtshof gegen Fiat

Wenn es nach den Herstellern geht, sollen Autobesitzer ihre Fahrzeuge nur in Vertragswerkstätten warten lassen. Die Werkstattkette ATU sieht dies anders. Und erzielt in einem Rechtsstreit nun einen Sieg vor Europas höchstem Gericht.

Die Weidener Werkstattkette ATU hat einen Sieg vor dem EuGH erzielt, der für viele Autobesitzer von Bedeutung sein könnte: Das höchste europäische Gericht hat entschieden, dass es unzulässig ist, wenn Automobilhersteller es freien Werkstattbetreibern künstlich erschweren, auf Fahrzeugdaten zuzugreifen. „Das Urteil unterstreicht die Bedeutung fairer, ausgeglichener Wettbewerbsbedingungen im Kfz-Servicemarkt und hebt den Mehrwert hervor, den diese für Konsumenten bieten”, heißt es in einer Mitteilung von ATU vom Donnerstagnachmittag.

Konkret hatte die Werkstattkette mit Zentrale in Weiden gemeinsam mit der Kette „Carglass” gegen den Fiat-Chrysler-Konzern (FCA) geklagt, weil es der Werkstattkette den Zugang zur sogenannten Onboard-Diagnose-Schnittstelle erschwert habe. Über diese Schnittstelle werten Werkstätten die Elektronik von Fahrzeugen aus und können so Fehler und Defekte erkennen.

Grundsätzlich ist in einer EU-Verordnung festgehalten, dass die Hersteller diese Schnittstelle auch anderen Anbietern als den eigenen Vertragswerkstätten zugänglich machen müssen. Zuletzt hatten ATU und Carglass darauf hingewiesen, dass verschiedene Hersteller diesen Zugang aber durch technische Maßnahmen erschweren oder Gebühren dafür verlangen. Beide Unternehmen haben deshalb eine Musterklage gegen FCA angestrengt.

An diesem Donnerstag haben die EuGH-Richter nun der Klägerseite recht gegeben. Die Bedingungen, unter denen der Zugang zur den Fahrzeugdaten sei in einer EU-Verordnung genau geregelt. Es sei nicht zulässig, den Zugang von anderen Bedingungen abhängig zu machen, urteilten die Richter.

Ursprünglich war die Klage beim Landgericht Köln eingereicht worden, von dort wurde es weiter ans höchste europäische Gericht verwiesen. Über das Urteil freuen sich nun die Verantwortlichen in Weiden. „Wir begrüßen die Entscheidung des EuGH sehr. Das Urteil schafft EU-weit Rechtssicherheit und stärkt den freien Wettbewerb zugunsten aller unabhängigen Marktteilnehmer im Kfz-Service. Die wahren Gewinner sind die Verbraucher, die weiterhin ihre Werkstatt frei wählen können”, zitiert eine Mitteilung ATU-Manager Lars Heyne.

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