250 Badegäste in Amberg und Weiden heimlich gefilmt: 40-Jähriger muss ins Gefängnis | Weiden24

arrow_back_rounded
Lesefortschritt
29.11.2024
Der 40-Jährige aus dem Landkreis Amberg-Sulzbach, der mehr als 250 Badegäste in Amberg und Weiden sowie seine Nachbarin heimlich gefilmt hat, muss in Haft.  (Bild: Gabi Schönberger)
Der 40-Jährige aus dem Landkreis Amberg-Sulzbach, der mehr als 250 Badegäste in Amberg und Weiden sowie seine Nachbarin heimlich gefilmt hat, muss in Haft. (Bild: Gabi Schönberger)
Der 40-Jährige aus dem Landkreis Amberg-Sulzbach, der mehr als 250 Badegäste in Amberg und Weiden sowie seine Nachbarin heimlich gefilmt hat, muss in Haft. (Bild: Gabi Schönberger)
cancel
info
Der 40-Jährige aus dem Landkreis Amberg-Sulzbach, der mehr als 250 Badegäste in Amberg und Weiden sowie seine Nachbarin heimlich gefilmt hat, muss in Haft. (Bild: Gabi Schönberger)

250 Badegäste in Amberg und Weiden heimlich gefilmt: 40-Jähriger muss ins Gefängnis

Das Amtsgericht Weiden verurteilte einen 40-Jährigen aus dem Landkreis Amberg-Sulzbach zu einer Haftstrafe. Der Mann filmte nicht nur Badegäste in Amberg und Weiden heimlich, er platzierte auch Kameras in der Nachbar-Wohnung.

Drei Jahre und drei Monate Haft für einen 40-Jährigen aus dem Landkreis Amberg-Sulzbach: Er filmte heimlich insgesamt 258 Menschen in der Weidener Thermenwelt und dem Amberger Kurfürstenbad.

Während der Verhandlung am Amtsgericht Weiden kamen weitere Details zum Vorschein: Neben den illegalen Aufnahmen fand man kinder- und jugendpornografisches Material. Besonders verstörend: Der Angeklagte drang in die Wohnung einer schlafenden Nachbarin ein, filmte sie und befriedigte sich dabei.

Der Amberger, der über ein Jahr lang 258 Menschen heimlich filmte, ist schuldfähig – so das Ergebnis eines psychiatrischen Gutachtens. Der Sachverständige bestätigte, dass der 40-Jährige unter einer voyeuristischen Neigung leidet. Pädophile Tendenzen seien zwar nicht auszuschließen, jedoch nicht bewiesen. Störungen, die seine Schuldfähigkeit beeinflussen könnten, lägen nicht vor. Der Verteidiger plädierte auf eine Bewährungsstrafe, doch das Gericht blieb hart: Eine Bewährung kam angesichts der Schwere der Taten nicht infrage.

Weitere Details zur Gerichtsverhandlung findet ihr bei unseren Kollegen vom Onetz

north