Bei Grenzkontrollen auf der A6 bei Waidhaus wurden zwei gesuchte Personen festgenommen. Die Polizei vollstreckte Geldstrafen in Höhe von über 7.800 Euro.
Am vergangenen Wochenende haben Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus im Rahmen der wiedereingeführten Grenzkontrollen auf der A6 bei Waidhaus zwei per Haftbefehl gesuchte Personen festgenommen. In beiden Fällen konnten die Betroffenen die in den Haftbefehlen angeordneten Ersatzfreiheitsstrafen durch die Zahlung offener Geldbeträge abwenden.
Am Samstag kontrollierten Bundespolizisten einen aus Tschechien einreisenden 23-jährigen bulgarischen Staatsangehörigen. Bei der Überprüfung seiner Personalien stießen die Beamten auf eine Ausschreibung zur Festnahme durch die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth. Grund war ein Vollstreckungshaftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Zur Abwendung der Ersatzfreiheitsstrafe war eine Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro sowie Verfahrenskosten von 82,50 Euro fällig. Die Beamten nahmen den Mann vorläufig fest und brachten ihn zur Dienststelle. Bei der Durchsuchung seines Rucksacks fanden sie ein verbotenes Butterflymesser, das sie sicherstellten. Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ein. Während der Nacht zahlte der 23-Jährige zunächst 2.500 Euro selbst. Eine Bekannte beglich später bei der Bundespolizeiinspektion Limburg die restlichen 3.500 Euro. Da der Gesamtbetrag in Höhe von 6.000 Euro fristgerecht entrichtet wurde, durfte der Mann nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen weiterreisen. Die Verfahrenskosten in Höhe von 82,50 Euro blieben unbezahlt.
Bereits am Freitag ging den Beamten ein weiterer Fahndungstreffer ins Netz. Ein 52-jähriger rumänischer Staatsangehöriger wurde bei der Kontrolle auf der A6 in Richtung Deutschland angehalten. Die Überprüfung seiner Daten ergab einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Saarbrücken vom März 2024. Das Amtsgericht Merzig hatte ihn wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 1.600 Euro sowie Verfahrenskosten in Höhe von 264,47 Euro verurteilt. Der Mann beglich den Gesamtbetrag von 1.864,47 Euro umgehend vor Ort. Die Bundespolizisten hoben die Festnahme daraufhin auf und erlaubten ihm die Weiterreise.