Die Bundespolizei Waidhaus hat am Wochenende bei Grenzkontrollen vier gesuchte Straftäter festgenommen. Fast alle konnten nach Zahlung ihrer Geldstrafen weiterreisen.
Am vergangenen Wochenende hat die Bundespolizeiinspektion Waidhaus bei Grenzkontrollen vier gesuchte Straftäter festgenommen. In allen Fällen lagen laut Pressemitteilung Haftbefehle und Fahndungsausschreibungen vor. Am Freitagnachmittag kontrollierten Bundespolizisten an der Autobahn A6 einen 44-jährigen rumänischen Staatsangehörigen. Bei der Überprüfung stellten die Beamten einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Weiden fest. Das Amtsgericht Weiden hatte den Mann im Februar 2023 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.400 Euro verurteilt. Da er seine Justizschulden bislang nicht beglichen hatte, erließ die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl. Der 44-Jährige zahlte den offenen Betrag noch vor Ort und konnte dadurch die angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe von mehreren Monaten abwenden. Anschließend setzte er seine Reise fort.
Am Samstagvormittag wurde ein 41-jähriger Slowake in einem Fernreisebus auf der Strecke Prag–Den Haag überprüft. Gegen ihn lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Osnabrück vor. Nach Zahlung einer Geldstrafe von 1600 Euro durfte er weiterreisen.
Am Sonntag stellten die Bundespolizisten gleich zwei weitere Haftbefehle fest. Am frühen Morgen nahmen sie einen 33-jährigen bulgarischen Staatsangehörigen fest, gegen den seit Juli 2024 ein Haftbefehl des Amtsgerichts Bochum bestand. Der Mann war wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe von 1.100 Euro verurteilt worden. Da er den Betrag nicht bezahlen konnte, lieferten die Beamten ihn zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Weiden ein.
Am späten Sonntagnachmittag schauten die Bundespolizisten bei einen 38-jährigen polnischen Staatsangehörigen genauer hin und entdeckten ein Fahndungsersuchen der Justiz. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hatte den Mann zur Strafvollstreckung ausgeschrieben. Grundlage war eine Verurteilung des Amtsgerichts Hersbruck aus Januar 2024 wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz. Der 38-Jährige Mitfahrer eines Fernreisebusses auf dem Weg nach Frankreich zahlte die fällige Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro und konnte danach seine Reise fortsetzen.