Polizei stoppt Kleinlaster gleich zweimal innerhalb von 24 Stunden | Weiden24

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04.03.2024
Die Verkehrspolizeiinspektion Weiden zieht einen komplett überladenen Kleinlaster gleich zweimal aus dem Verkehr. (Bild: Petra Hartl)
Die Verkehrspolizeiinspektion Weiden zieht einen komplett überladenen Kleinlaster gleich zweimal aus dem Verkehr. (Bild: Petra Hartl)
Die Verkehrspolizeiinspektion Weiden zieht einen komplett überladenen Kleinlaster gleich zweimal aus dem Verkehr. (Bild: Petra Hartl)
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Die Verkehrspolizeiinspektion Weiden zieht einen komplett überladenen Kleinlaster gleich zweimal aus dem Verkehr. (Bild: Petra Hartl)

Polizei stoppt Kleinlaster gleich zweimal innerhalb von 24 Stunden

Gleich zweimal stoppten Beamte der Verkehrspolizei Weiden einen Kleinlaster. Das Fahrzeug war völlig überladen.

Beamte der Verkehrspolizeiinspektion Weiden zogen einen Klein-Lkw innerhalb von 24 Stunden gleich zweimal aus dem Verkehr. Der Laster wog 7040 statt der maximal zugelassenen 3500 Kilogramm, teilt die Polizei mit. Zunächst kontrollierten die Verkehrspolizisten den Iveco Daily am Donnerstag auf der A6 an der Anschlussstelle Leuchtenberg. Laut Zulassungsbescheinigung hat der Kleinlaster ein zulässiges Gesamtgewicht von 3500 Kilogramm.

Beim Wiegen des Fahrzeugs stellte sich ein tatsächliches Gesamtgewicht von 7040 Kilogramm heraus. Dies entspricht laut Polizei einer Überladung von circa 100,57 Prozent. Nach dem der Fahrer umgeladen und eine Sicherheitsleistung beglichen hatte, durfte er weiterfahren. Dem 19-Jährigen sei die Überladung bewusst gewesen. In seinem Ladepapier sei auch das Gewicht der Ladung von 3270 Kilogramm vermerkt gewesen, so die Polizei.

Bei dem Klein-LKW handle es sich um ein Fahrzeug, welches laut Hersteller ein zugelassenes Gesamtgewicht von 6500 Kilogramm besitzt. Da jedoch kaum ein Mitarbeiter der Firma die nötige Fahrerlaubnis aufweise, hatte das Unternehmen das Fahrzeug kurzerhand auf 3500 Kilogramm ablasten lassen. Unter Ablasten versteht man die Verringerung von Gewichtsangaben in Fahrzeugdokumenten. Dadurch spare sich die Firma Kosten für den Erwerb einer höherwertigen Fahrerlaubnisklasse inklusive der Berufskraftfahrerqualifikation für die Fahrer, den Einbau eines digitalen EG-Kontrollgerätes sowie für weitere Erlaubnisse und Genehmigungen im Bereich der gewerblichen Güterbeförderung. Da sich der Unternehmer einen Wettbewerbsvorteil verschafft habe, erwarte nicht nur den Fahrer ein Bußgeld wegen der Überladung, sondern auch den Unternehmer.

Am Folgetag staunten die Beamten nicht schlecht als sie den selben Klein-LKW auf der A93 in Fahrtrichtung Hochfranken wieder vor sich hatten. Bei einer erneuten Kontrolle stellten die Polizisten fest, dass die zuvor umgeladene Ladung wieder auf den Kleinlaster zurück geladen wurde. Die Waage zeigte ein Gewicht von 7020 Kilogramm an. Da das Ganze vorsätzlich geschah, müssen Fahrzeugführer und Unternehmen mit einem doppelten Bußgeld rechnen. Der Fahrer durfte nicht weiterfahren, bis ein geeignetes Fahrzeug die Ladung aufnahm.

Die Verkehrspolizei Weiden weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich die Überschreitung der zulässigen Gesamtmasse negativ auf das Fahrverhalten des Fahrzeuges auswirkt und dadurch erhebliche Gefahren für den Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer entstehen können. Das zusätzliche Gewicht verlängert nicht nur den Bremsweg sondern verändert auch das Kurvenverhalten des Fahrzeuges.

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