Polizei stellt 18 Kilo verbotene Pyrotechnik bei Grenzkontrollen sicher | Weiden24

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Die Bundespolizei Waidhaus hat18 Kilogramm verbotene Pyrotechnik bei Grenzkontrollen entdeckt. (Bild: Bundespolizei)
Die Bundespolizei Waidhaus hat18 Kilogramm verbotene Pyrotechnik bei Grenzkontrollen entdeckt. (Bild: Bundespolizei)
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Die Bundespolizei Waidhaus hat18 Kilogramm verbotene Pyrotechnik bei Grenzkontrollen entdeckt. (Bild: Bundespolizei)

Polizei stellt 18 Kilo verbotene Pyrotechnik bei Grenzkontrollen sicher

Bei Kontrollen an der deutsch-tschechischen Grenze hat die Bundespolizei kiloweise verbotene Feuerwerkskörper sichergestellt. Sie warnt: „Günstige” Einkäufe auf grenznahen Märkten in Tschechien können sehr teuer werden. Und gefährlich.

18 Kilo verbotene Pyrotechnik hat die Bundespolizei Waidhaus am vergangenen Wochenende sichergestellt. Die Beamten berichten von insgesamt elf von Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz, die sie am 13. und 14. Dezember bei Grenzkontrollen in Waidhaus und Waldsassen aufgedeckt haben. Sie haben die illegalen Feuerwerkskörper sichergestellt und in allen Fällen Strafverfahren eingeleitet.

Am Sonntagmittag kontrollierten Bundespolizisten in Waldsassen einen 29-jährigen Deutschen nach dessen Einreise aus Tschechien. Als sie sein Fahrzeug durchsuchten, entdeckten die Beamten unter der Beifahrersitzbank eine größere Menge verbotener Feuerwerkskörper: „Insgesamt stellten die Bundespolizisten neun Kilogramm Pyrotechnik sicher, darunter zwei Kugelbomben sowie rund 600 Böller der Kategorie F4.” Diese Feuerwerkskörper dürfen laut Polizei „ausschließlich mit einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis nach Deutschland eingeführt werden und sind in der Regel nur besonders ausgebildetem Fachpersonal vorbehalten”.

Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz

„Der Mann gab den Besitz und die Einfuhr der Pyrotechnik zu, konnte jedoch keine entsprechende Berechtigung vorweisen”, berichtet die Bundespolizei weiter. Sie stellte die Feuerwerkskörper sicher und leitete ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz ein. Danach durfte der 29-Jährige seine Reise fortsetzen.

In zehn weiteren ähnlichen Fällen am Wochenende stellten die Polizisten in Waidhaus und Waldsassen zusätzlich neun Kilogramm erlaubnispflichtiger sowie in Deutschland ohne Berechtigung verbotener Feuerwerkskörper der Kategorien F3 und F4 sicher. Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz waren die Folge. Die Pyrotechnik wurde beschlagnahmt.

800 Kilo illegale Pyrotechnik

Die Bundespolizei nimmt diese Vorfälle zum Anlass, um eindringlich vor dem Kauf von Feuerwerkskörpern in Tschechien zu warnen: „Der vermeintlich günstige Einkauf auf grenznahen Märkten endet immer wieder mit einer Strafanzeige.” Allein 2024 habe die Bundespolizei 800 Kilo illegale Pyrotechnik sichergestellt: Böller, Raketen, Tischfeuerwerke und Kugelbomben.

Das Angebot an den tschechischen Marktständen sei groß und verlockend, merkt die Polizei an: „Böller mit Namen wie ,Salute‘ oder ,La Bomba‘ werden dort zu niedrigen Preisen verkauft. Doch viele dieser Produkte sind in Deutschland verboten und unterliegen den strengen Vorschriften des Sprengstoffgesetzes.”

Was erlaubt ist - und was nicht

  • In Deutschland dürfen nur Feuerwerkskörper verwendet werden, die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zugelassen sind.
  • Sie sind an einer CE-Kennzeichnung mit vierstelliger Registriernummer sowie Gebrauchshinweisen in deutscher Sprache erkennbar.
  • Feuerwerkskörper ohne gültiges Prüfzeichen bergen erhebliche Risiken.
  • Selbst bei sachgemäßer Anwendung können mangelhafte Verarbeitung und der Einsatz von Industriesprengstoff zu schwersten Verletzungen führen.
  • Immer wieder kommt es zu abgerissenen Fingern oder Händen.

Pyrotechnik in vier Kategorien

  • F1: Kleinstfeuerwerke wie Tischfeuerwerke, Knallerbsen oder Wunderkerzen sind erlaubnisfrei.
  • F2: Böller und Raketen, die mit BAM- und CE-Zulassung versehen sind – ebenfalls erlaubnisfrei.
  • F3 und F4: Großfeuerwerke und besonders starke Knallkörper, die nur mit sprengstoffrechtlicher Erlaubnis verwendet werden dürfen.
  • Die Einfuhr, Lagerung oder Nutzung der Kategorien F3 und F4 ohne entsprechende Genehmigung stellt einen strafbaren Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz dar.
  • Selbst bei Produkten der Kategorien F1 und F2 kursieren zunehmend gefälschte BAM- und CE-Kennzeichnungen. Diese Fälschungen sind oft nur schwer zu erkennen.
  • Auch in solchen Fällen droht ein Strafverfahren – mit empfindlichen Geldstrafen von mehreren Tausend Euro.

Die Bundespolizei rät daher dringend, Feuerwerkskörper ausschließlich im legalen Handel in Deutschland zu erwerben: „Nur dort ist gewährleistet, dass die Produkte geprüft und sicher sind.”

 
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