Polizei: Nach Cannabis-Konsum zu fahren ist kein Kavaliersdelikt | Weiden24

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vor 3 Tagen
Auch wenn sich die Gesetzeslage in einigen Bereichen geändert hat: Nach dem Konsum von Cannabis ist Autofahren weiterhin verboten. Das hat ein junger Mann jetzt in Vilseck erlebt. (Symbolbild: Marcus Brandt/dpa)
Auch wenn sich die Gesetzeslage in einigen Bereichen geändert hat: Nach dem Konsum von Cannabis ist Autofahren weiterhin verboten. Das hat ein junger Mann jetzt in Vilseck erlebt. (Symbolbild: Marcus Brandt/dpa)
Auch wenn sich die Gesetzeslage in einigen Bereichen geändert hat: Nach dem Konsum von Cannabis ist Autofahren weiterhin verboten. Das hat ein junger Mann jetzt in Vilseck erlebt. (Symbolbild: Marcus Brandt/dpa)
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Auch wenn sich die Gesetzeslage in einigen Bereichen geändert hat: Nach dem Konsum von Cannabis ist Autofahren weiterhin verboten. Das hat ein junger Mann jetzt in Vilseck erlebt. (Symbolbild: Marcus Brandt/dpa)

Polizei: Nach Cannabis-Konsum zu fahren ist kein Kavaliersdelikt

Auch wenn sich das Cannabis-Gesetz in Deutschland geändert hat: Unter dem Einfluss dieser Substanz darf man auch weiterhin nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Das betont die Polizei angesichts eines aktuellen Falls aus Vilseck.

Bei Verkehrskontrollen im Gemeindegebiet von Vilseck hat die Polizei Auerbach in der Nacht zum Samstag einen jungen Autofahrer aus dem Verkehr gezogen. Als die Beamte den Landkreisbewohner (22) gegen 0.55 Uhr kontrollierten, zeigte dieser „drogentypische Auffälligkeiten”, wie es im Polizeibericht heißt: „Ein Drogenvortest reagierte zusätzlich positiv auf den Stoff THC.” Das deutet darauf hin, dass der junge Mann Cannabis konsumiert hatte. „Zum Nachweis der Fahrt und dem Einfluss von Betäubungsmitteln wurde deshalb eine Blutentnahme angeordnet”, teilt die Polizei mit.

Doch auch schon nach dem ersten Schnelltest durfte der 22-Jährige nicht mehr weiterfahren. Damit allein ist es womöglich nicht getan: „Sollte das Ergebnis der Blutentnahme den Tatverdacht bestätigen, erwarten den 22-jährigen eine Geldbuße von mindestens 500 Euro, ein einmonatiges Fahrverbot und ein Punkt im Verkehrszentralregister”, heißt es im Polizeibericht.

Die Auerbacher Polizei nimmt diesen Vorfall zum Anlass, darauf hinzuweisen, „dass trotz der im vergangenen Jahr erfolgten Teillegalisierung von Cannabis die Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von Cannabis weiterhin verboten ist”. Solche Verkehrsverstöße seien „keine Kavaliersdelikte, da sie auch gravierende Folgen für sich und andere nach sich ziehen können”.

Die Polizei lege deshalb einen Schwerpunkt auf solche Verstöße „und führt vermehrt Verkehrskontrollen durch”, kündigen die Auerbacher Beamten an und fügen hinzu: „Hierbei erkannte Verstöße werden konsequent verfolgt und geahndet.”

Cannabis und Straßenverkehr: Die Gesetzeslage

  • Jeder Teilnehmende am Straßenverkehr muss fahrtüchtig sein
  • Die Straßenverkehrssicherheit muss gewährleistet bleiben und andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer dürfen nicht gefährdet werden.
  • Eine Änderung im Straßenverkehrsgesetz, die seit August 2024 in Kraft ist, legt den gesetzlichen THC-Grenzwert auf 3,5 ng/ml im Blutserum fest
  • Außerdem gilt ein Cannabisverbot für Fahranfänger und ein Verbot des Mischkonsums von Cannabis und Alkohol

Quelle: Bundesministerium der Gesundheit

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