Polizei greift drei gesuchte Straftäter auf – einer muss ins Gefängnis | Weiden24

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Weil er seine Geldstrafe nicht bezahlt hatte und die Ersatzfreiheitsstrafe nicht angetreten hatte, musste ein 25-Jähriger jetzt ins Gefängnis und die Weihnachtszeit dort verbringen. (Symbolbild: Marijan Murat/dpa)
Weil er seine Geldstrafe nicht bezahlt hatte und die Ersatzfreiheitsstrafe nicht angetreten hatte, musste ein 25-Jähriger jetzt ins Gefängnis und die Weihnachtszeit dort verbringen. (Symbolbild: Marijan Murat/dpa)
Weil er seine Geldstrafe nicht bezahlt hatte und die Ersatzfreiheitsstrafe nicht angetreten hatte, musste ein 25-Jähriger jetzt ins Gefängnis und die Weihnachtszeit dort verbringen. (Symbolbild: Marijan Murat/dpa)
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Weil er seine Geldstrafe nicht bezahlt hatte und die Ersatzfreiheitsstrafe nicht angetreten hatte, musste ein 25-Jähriger jetzt ins Gefängnis und die Weihnachtszeit dort verbringen. (Symbolbild: Marijan Murat/dpa)

Polizei greift drei gesuchte Straftäter auf – einer muss ins Gefängnis

Die Bundespolizei Waidhaus hat in der Weihnachtszeit drei Haftbefehle vollstreckt. Für zwei der gesuchten Straftäter ging die Reise weiter. Einer muss die Zeit zwischen den Jahren in der Justizvollzugsanstalt Weiden verbringen.

Beamte der Bundespolizei Waidhaus haben einen per Vollstreckungshaftbefehl gesuchten 25-jährigen Franzosen bei Kontrollen über die Weihnachtszeit an der Kontrollstelle der Autobahn A6 aufgegriffen. Laut den Informationen aus dem Pressebericht der Bundespolizeiinspektion Waidhaus lag der Haftbefehl vor, weil der 25-Jährige eine Geldstrafe wegen Trunkenheit im Verkehr nicht bezahlte und deswegen zu 35 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt worden war. Weil der Mann auch bei der Kontrolle seine Justizschulden nicht begleichen konnte, muss er den Jahreswechsel jetzt im Gefängnis verbringen.

Am ersten Weihnachtsfeiertag kontrollierten die Beamten einen 50-Jährigen aus der Slowakei. Bereits im Juli 2022 war er zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.600 Euro wegen Urkundenfälschung verurteilt worden. Weil er die Strafe nicht bezahlte, veranlasste die Staatsanwaltschaft Ravensburg die Fahndung nach ihm mittels Haftbefehl. An der Grenze konnte der 50-Jährige jetzt die noch ausstehende Geldstrafe in Höhe von 2.500 Euro nicht selbst bezahlen. Seine Schwester übernahm den Betrag und er durfte seine Reise fortsetzen.

Auch einen 23-jährigen Deutschen kontrollierten Beamte des Bundespolizeireviers Bärnau und stellten fest, dass bei ihm ein Haftbefehl offen war. Er hatte seine Geldstrafe wegen Trunkenheit im Verkehr nicht bezahlt. Selbst hatte er nicht genügend Geld, um zu zahlen. Doch seine Freunde übernahmen für ihn die 1.500 Euro. Deswegen durfte er seine Reise fortsetzen.

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