Messerangriff auf Spielplatz in Hersbruck - Angeklagter räumt Tat ein | Weiden24

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Das Opfer sollte am ersten Prozesstag als Zeugin aussagen. (Bild: Daniel Karmann/dpa)
Das Opfer sollte am ersten Prozesstag als Zeugin aussagen. (Bild: Daniel Karmann/dpa)
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Das Opfer sollte am ersten Prozesstag als Zeugin aussagen. (Bild: Daniel Karmann/dpa)

Messerangriff auf Spielplatz in Hersbruck - Angeklagter räumt Tat ein

Blutspuren führten die Polizei von dem Spielplatz bis zur Wohnung des Verdächtigen in Hersbruck. Seine Frau hatte sich von ihm getrennt - und deshalb wollte er sie laut Anklage töten.

Vor den Augen zahlreicher Menschen soll ein Mann auf einem Spielplatz in Hersbruck mehr als 20 Mal mit einem Messer auf seine von ihm getrennte Frau eingestochen haben. Wegen Mordversuchs steht der 41-Jährige aus Syrien seit Montag vor dem Landgericht in Nürnberg. Die Frau überlebte nur, weil ihre Tochter, ihr Sohn und zwei andere Frauen ihr zu Hilfe eilten - und diese schnell in ein Krankenhaus für eine rettende Operation kam.

Der Angeklagte räumte am ersten Prozesstag den Angriff auf seine Frau ein. Er übernehme die Verantwortung für das Leid, dass er seiner Familie zugefügt habe, sagte er laut einer schriftlichen Erklärung, die seine Verteidigerin verlas. „Ich war sprichwörtlich blind vor Wut.“ An die Tat selbst könne er sich nicht erinnern. Er sei erst wieder in seinem Badezimmer zu sich gekommen, wo er die Blutflecken an sich bemerkt habe. Die Polizei nahm den Verdächtigen kurz nach der Tat fest.

Tochter stellt sich dem Angreifer in den Weg

Das Motiv für die Tat war aus Ansicht der Staatsanwaltschaft übersteigertes Besitzdenken, weshalb er die Trennung nicht habe akzeptieren wollen. Demnach soll er die Frau im vergangenen Juli auf dem Spielplatz in Hersbruck mit einem Klappmesser angegriffen haben. Als seine Tochter sich ihm in den Weg gestellt habe, habe er ihr in den Bauch gestochen und sie am Arm verletzt, sagte Oberstaatsanwältin Renate Steinheimer. Auch eine Freundin seiner Ehefrau verletzte er mit dem Messer.

Die Ehefrau sollte am Nachmittag des ersten Prozesstages als Zeugin aussagen. Auf eine Zeugenaussage der Tochter will das Gericht dagegen verzichten. Es sollen stattdessen Videoaufzeichnungen von ihren Aussagen bei der Polizei und dem Ermittlungsrichter in der Verhandlung gezeigt werden.

© dpa-infocom, dpa:250428-930-472570/1

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